Enthält ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten eine Schlusserbenregelung in Verbindung mit einer Pflichtteilsstrafklausel, so wird die Pflichtteilsstrafklausel auch dann ausgelöst, wenn die Pflichtteilsansprüche im Rahmen eines notariellen Vertrages mit dem überlebenden Ehegatten, d.h. dem Erben, geltend gemacht werden. Auf die Motive die zum Abschluss des Vertrages geführt haben, kommt es hierbei nicht an.
Im Zivilrecht gilt die Erbengemeinschaft nicht als rechtsfähig. Die Entscheidung des OVG Bautzen bestätigt dies für den Bereich des Verwaltungsrechtes. Der Beschluss bezieht sich auf eine ungeteilte Erbengemeinschaft. Im Verwaltungsgerichtsprozess ist nach der Rechtsauffassung des OVG Bautzen die Erbengemeinschaft weder beteiligungsfähig noch klagebefugt. Die Erbengemeinschaft als solche ist somit nicht in der Lage, Partei eines Prozesses zu sein, der sich gegen einen Verwaltungsakt richtet. Damit bestätigt die Entscheidung des OVG Bautzen die bisherige Rechtsprechung zur Frage der Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft im Prozess.Im Zivilrecht gilt die Erbengemeinschaft nicht als rechtsfähig. Die Entscheidung des OVG Bautzen bestätigt dies für den Bereich des Verwaltungsrechtes. Der Beschluss bezieht sich auf eine ungeteilte Erbengemeinschaft. Im Verwaltungsgerichtsprozess ist nach der Rechtsauffassung des OVG Bautzen die Erbengemeinschaft weder beteiligungsfähig noch klagebefugt. Die Erbengemeinschaft als solche ist somit nicht in der Lage, Partei eines Prozesses zu sein, der sich gegen einen Verwaltungsakt richtet. Damit bestätigt die Entscheidung des OVG Bautzen die bisherige Rechtsprechung zur Frage der Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft im Prozess.
Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website bieten. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind sind.Habe verstanden!Nein danke!