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Erbrecht Erbschaft Überschuldung Ausschlagung | Ausschlagung des überschuldeten Nachlasses durch den Vormund
Im vorliegenden Fall hatte der Vormund des Erben die Genehmigung der Ausschlagung des Erbes beantragt, da der Nachlass überschuldet war.
Bei der Frage der Genehmigung der Ausschlagung kommt es ausschließlich auf das Kindeswohl an. Da der Nachlass überschuldet war, waren keine Gesichtspunkte erkennbar, aus denen heraus die Annahme der Erbschaft dem Kindeswohl entsprach. Aus diesem Grunde war die Genehmigung der Ausschlagung zu erteilen.