Monat Juli 2014

Erbrecht Nachlasspflegschaft Nachlassinsolvenz | Im Rahmen der Nachlasspflegschaft vertritt der Nachlasspfleger die Interessen der nicht bekannten Erben in der Nachlassinsolvenz

Wird über den Nachlass ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so führt dies nicht zum Fortfall einer zuvor angeordneten Nachlasspflegschaft. Vielmehr vertritt der Nachlasspfleger im Rahmen des Nachlassinsolvenzverfahrens die Interessen der unbekannten Erben. Damit führt das Nachlassinsolvenzverfahren zwar zur Einschränkung der Kompetenzen des Nachlasspflegers, hat aber nicht zur Folge, dass durch das Nachlassinsolvenzverfahren die Nachlasspflegschaft beseitigt wird.

Erbrecht Erbausschlagung Genehmigung Familiengericht | Bei einem nicht überschuldeten Nachlass ist die Genehmigung der Erbausschlagung durch das Familiengericht im Regelfall ausgeschlossen

Bei der Frage, ob die Ausschlagung der Erbschaft für einen minderjährigen Erben durch das Familiengericht genehmigt wird, kommt es ausschließlich auf das Kindeswohl an. Bei einem Nachlass, der nicht überschuldet ist, scheidet die Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft durch das Familiengericht im Regelfall aus, da auch unter Berücksichtigung von vorhandenen Verbindlichkeiten zu Gunsten des minderjährigen Erben sich aus dem Nachlass ein Vermögenszuwachs zu Gunsten des minderjährigen Erben ergibt. Die Entscheidung hat einen Fall zum Gegenstand, bei dem der Nachlass mit erheblichen Schulden belastet war. Diese Schulden führten aber nicht zur Überschuldung des Nachlasses, so dass zu Gunsten des minderjährigen Erben nach Abzug der Schulden noch ein wirtschaftlich relevanter Überschuss verblieb. Aufgrund dieses Überschusses lehnte das Familiengericht die Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden sorgeberechtigten Elternteil ab. Diese Entscheidung wurde vom OLG Zweibrücken bestätigt.

Erbrecht Testament Hinterlegung Vorsorgevollmacht | Hinterlegung eines Testamentes beim Nachlassgericht durch Bevollmächtigten

Der Beschluss beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Bevollmächtigte, der eine umfassende Vorsorgevollmacht beim Nachlassgericht vorlegen kann, befugt ist, für den Vollmachtgeber ein Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Das Nachlassgericht lehnte die Aufnahme des Testamentes in die amtliche Verwahrung ab. Die Entscheidung stellt klar, dass die Hinterlegung eines Testamentes beim Nachlassgericht keine höchstpersönliche Handlung des Erblassers darstellt. Höchst persönlich ist lediglich die Entnahme des Testamentes aus der amtlichen Verwahrung. Ein Bevollmächtigte, der eine umfassende Vorsorgevollmacht vorlegen kann, ist daher befugt, für den Vertretenen ein Testament in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht zu geben. Dementsprechend wurde das Nachlassgericht vom OLG München angewiesen, das fragliche Testament in die amtliche Verwahrung zu nehmen.

Erbrecht Erbvertrag Grundbuch Leistungspflicht | Eintragung in das Grundbuch auf der Grundlage eines Erbvertrages ohne Nachweis der Vertragserfüllung durch den Bedachten

Wird durch Abschluss eines Erbvertrages die Übertragung eines Grundstücks für den Todesfall vereinbart, so stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel eintragen muss, wenn im Erbvertrag zu Lasten des Bedachten eine Leistungspflicht zu Lebzeiten des Erblassers vereinbart wurde. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Bedachte lediglich den Erbvertrag vorliegen muss, ohne dass er verpflichtet ist, die Erfüllung seiner Leistungspflichten zu Lebzeiten des Erblassers nachzuweisen. Mit diesem Ergebnis weicht das Gericht von der bisherigen Praxis ab, die vom Bedachten verlangt, dass die Erfüllung der vereinbarten Leistungspflichten an Eides statt versichert werden muss.