Monat August 2014

Erbrecht Testamentsvollstreckung Anordnung Ersatztestamentsvollstreckung | Die Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers setzt voraus das vom Willen des Erblassers die Bestellung des Ersatztestamentsvollstreckers umfasst ist

Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin ihren Ehemann zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Der Ehemann war gemeinsam mit den ehelichen Kindern Miterbe in Erbengemeinschaft. Einige der Kinder waren minderjährig. Der Ehemann lehnte die Übernahme der Testamentsvollstreckung ab. Daraufhin bestimmte das Nachlassgericht einen Ersatztestamentsvollstrecker. Hiergegen wandte sich einer der Miterben im Beschwerdeverfahren. Aus dem Wortlaut Testament der Erblasserin ergab sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die Erblasserin für den Fall, dass der von ihr benannte Testamentsvollstrecker das Amt des Testamentsvollstreckers nicht übernimmt, ein Ersatztestamentsvollstrecker bestimmt werden soll. Aus diesem Grunde entsprach das angerufene Gericht dem Antrag und hob die Bestimmung des Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht wieder auf. Ohne entsprechende Anhaltspunkte in der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die Bestimmung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht unzulässig.

Erbrecht Erbengemeinschaft Konto Erbgemeinschaftskonto | Erbengemeinschaft Konto Erbgemeinschaftskonto | Anspruch auf Einrichtung eines Kontos für die Erbengemeinschaft bei streitiger Erbengemeinschaft

Das Urteil setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Mitglied einer zerstrittenen Erbengemeinschaft gegenüber den Miterben einen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Kontos für die Erbengemeinschaft hat und diesen Anspruch gerichtlich auch durchsetzen kann. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass im Regelfall ein Nachlasskonto zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses gehört. Aus diesem Grunde kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Einrichtung eines solchen Erbengemeinschaftskontos gegen den Willen der übrigen Miterben durchsetzen. Im vorliegenden Fall wurde dem klagenden Mitglied der Erbengemeinschaft auch das Recht zugesprochen, über das Konto alleine zu verfügen, da nur so angesichts der Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sichergestellt werden konnte, dass die im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses notwendigen Verfügungen über das Konto auch tatsächlich vorgenommen werden können, ohne dass hinsichtlich jeder Verwaltungsmaßnahme gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Erbrecht Erbengemeinschaft Nachlassverbindlichkeit Erstattungsanspruch | Befriedigt ein Erbe aus seinem Privatvermögen eine Nachlassverbindlichkeit besteht ein Erstattungsanspruch vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gegenüber den Miterben

Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Miterbe, der aus seinem Privatvermögen eine Nachlassverbindlichkeit befriedigt hat, von den Miterben einen entsprechenden Erstattungsanspruch verlangen kann. Befriedigt ein Erbe aus seinem Privatvermögen eine Nachlassverbindlichkeit, kann er von den übrigen Miterben eine entsprechende Ausgleichszahlung verlangen. Dieser Ausgleichsanspruch ist der Höhe nach um den Anteil zu kürzen, den der Erbe aufgrund seiner Erbquote selbst zu tragen hat. Macht der Erbe seinen Erstattungsanspruch im ganzen gegenüber der Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeit gelten, besteht hingegen der Ausgleichsanspruch nur im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. In diesem Fall sind die übrigen Miterben zur Zahlung vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht verpflichtet.