Die bulgarische Erbschaftsteuer

Bulgarisches Erbrecht Bulgarische Erbschaftsteuer - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln | Kanzlei Detlev Balg

In Bulgarien ist die Erbschaftsteuer als Kommunalsteuer ausgestaltet. Folglich fließt die Erbschaftsteuer den Gemeinden zu. Diese sind daher für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständig.

Die bulgarische Erbschaftsteuer erstreckt sich auf alle Vermögensgegenstände die durch bulgarische Staatsangehörige geerbt wurden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich diese Vermögensgegenstände im Inland oder im Ausland befinden. Weiter erstreckt sich die bulgarische Erbschaftsteuer auf die Vermögensgegenstände, die von Ausländern geerbt wurden und die sich zum Zeitpunkt des Erbfalls in Bulgarien befanden.

Unabhängig von diesem umfassenden Anspruch der Besteuerung nach bulgarischen Erbschaftsteuerrecht, muss im Einzelfall überprüft werden, ob und in welchem Umfang die zum Nachlass gehörenden Gegenstände nach bulgarischen Erbrecht steuerfrei sind.

Seit dem 1. Februar 2005 sind der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers nicht mehr erbschaftssteuerpflichtig. Unabhängig von dieser Befreiung sind der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers aber verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.

Für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung besteht eine Frist von sechs Monaten, die mit Eintritt des Erbfalls beginnt zu laufen. Die Steuererklärung ist bei der Gemeinde einzureichen, in der der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Erbschaftsteuer ist der Wert des Nachlasses. Der Bruttowert des Nachlasses ist hierbei um den Wert der Nachlassverbindlichkeiten zu kürzen. Für die unterschiedlichen Gegenstände, die zum Vermögen des Nachlasses gehören, gelten die Bewertungsmaßstäbe des bulgarischen Steuerrechtes. Diesbezüglich sollte die Beratung bulgarischer Steuerberater in Anspruch genommen werden, da auch das bulgarische Steuerrecht ein besonderes Rechtsgebiet im Verhältnis zum Erbrecht darstellt.

Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsgrad abhängig.

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