Kategorie Erbunwürdigkeit

Erbrecht | Tötungsversuch Patientenverfügung Erbunwürdigkeit | Ein Tötungsversuch ohne entsprechende Patientenverfügung führt zur Erbunwürdigkeit

Der Versuch eines Erben, seinen geschäftsunfähigen Ehegatten zu töten, führt regelmäßig zur Erbunwürdigkeit, wenn: - keine entsprechende Patientenverfügung vorliegt, - die Voraussetzungen der Tötung auf Verlangen nicht gegeben sind, - der Abbruch der medizinischen Behandlung gerichtlich nicht genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall war die Erblasserin im Jahr 1997 an Alzheimer erkrankt und befand sich seit dem Jahr 2002 in einem Alten- und Pflegeheim. Angesichts des gesundheitlichen Zustandes seine Ehefrau und der mangelnden Aussicht auf Heilung, entschloss sich der Ehemann und spätere Erbe dazu, die künstliche Ernährung seiner Ehefrau zu unterbrechen. Das Pflegepersonal konnte die künstliche Ernährung im Weiteren wieder sicherstellen. Die Erblasserin verstarb ca. einen Monat später aufgrund einer anderen Ursache. Die Erblasserin hatte den Erben zum Alleinerben bestimmt. Hiergegen wandte sich der Sohn mit dem Antrag, die Erbunwürdigkeit seines Vaters feststellen zu lassen. Dem entsprach der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren dahin gehend, dass er das gegenteilige Urteil der Vorinstanz aufhob und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück verwies.