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Spanisches Erbrecht

Spanisches Erbrecht - Deutsch-spanische Erbfälle nach der EU-ErbVO - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln
Seit dem 17. August 2015 ist die europäische Erbrechtsverordnung anzuwenden. Die europäische Erbrechtsverordnung gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Ausgenommen sind Irland, Großbritannien und Dänemark. Großbritannien ist dem Abkommen bereits während seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht beigetreten. In Deutschland und in Spanien ist somit auf Erbfälle nach dem 17. August 2015 die europäische Erbrechtsverordnung anzuwenden. Die Frage, nach welchem Erbrecht Erbfälle abzuwickeln sind, ist folglich bei Deutsch-Spanischen und Spanisch-Deutschen Erbfällen nach den Vorschriften europäischen Erbrechtsverordnung zu entscheiden.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln Nippes – Kanzlei Balg und Willerscheid

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Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Daher können wir die Interessenlage und die Stärken und Schwächen der jeweiligen Partei einschätzen. Nur wer die andere Seite versteht, kann in einem arbeitsrechtlichen Konfliktfall erfolgreich sein. Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen und anderen Regelungen sind zu beachten. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet wird das Arbeitsrecht durch die Rechtsprechung weiterentwickelt und ist dadurch einem ständigen Wandel unterworfen.