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Erbrecht Erbschaft Ausschlagung Genehmigung | Die Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft erstreckt sich auf die Anfechtung der Erbschaftsannahme

Erbschaft Ausschlagung Genehmigung
Ist der Erbe minderjährig, so muss die Ausschlagung der Erbschaft durch die Eltern (oder andere Sorgeberechtigten) vom Familiengericht genehmigt werden. Liegt diese Genehmigung vor, so erstreckt sich die Genehmigung auch auf Anfechtung der Annahmeerklärung gem. § 1956 BGB. Für die Anfechtung wegen Versäumung der Ausschlagungsfrist ist eine weitere Genehmigung durch das Familiengericht somit nicht erforderlich. (Erbschaft Ausschlagung Genehmigung)