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Pflichtteil einfordern – Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?
Nur wenn der Erblasser die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag abgeändert hat, entsteht durch den Erbfall unmittelbar der Pflichtteilsanspruch des enterbten pflichtteilsberechtigten gesetzlichen Erben.
Mit dem Entstehen des Pflichtteilsanspruches wird dieser aber noch nicht fällig. Der Pflichtteilsberechtigte muss den Pflichtteilsanspruch nicht geltend machen. Daher setzt die Fälligkeit des Pflichtteilsanspruches voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil von den Erben einfordert. Erst mit der Einforderung des Pflichtteils wird der Pflichtteilsanspruch fällig.