Bulgarisches Erbrecht: Testamentsvollstreckung und Testamentsvollstrecker

Bulgarisches Erbrecht: Testamentsvollstreckung nach bulgarischen Erbrecht | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Auch nach bulgarischen Erbrecht besteht für den Erblasser die Möglichkeit, eine Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Person, die Testamentsvollstrecker werden soll, geschäftsfähig ist.

Neben der Benennung der Person, die mit der Testamentsvollstreckung betraut werden soll, kann der Erblasser genaue Anordnungen hinsichtlich des Umfangs der Testamentsvollstreckung und den Rechten des Testamentsvollstreckers im Rahmen der Testamentsvollstreckung treffen.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker ist nach bulgarischen Erbrecht verpflichtet, ein genaues Vermögensverzeichnis zu verfassen, aus dem alle Vermögenswerte des Nachlasses und alle Verbindlichkeiten des Nachlasses hervorgehen. Die Erben haben einen Rechtsanspruch darauf, bei der Ausfertigung dieses Verzeichnisses anwesend zu sein. Gleiches gilt für die Person, die als Vermächtnisnehmer aus dem Testament des Erblassers hervorgehen. Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, die Erben und Vermächtnisnehmer über die Errichtung des Nachlassverzeichnisses zu unterrichten und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, den entsprechenden Termin wahrzunehmen.

Entsprechend den Verfügungen des Erblassers obliegt dem Testamentsvollstrecker im Weiteren die Verwaltung des Nachlasses. Im Gegensatz zu den einschlägigen Vorschriften des deutschen Erbrechtes ist es dem Testamentsvollstrecker nach bulgarischen Erbrecht aber grundsätzlich verboten, Gegenstände die zum Nachlass gehören, zu veräußern. Eine solche Veräußerung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und setzt voraus, dass das zuständige Gericht die Veräußerung zuvor genehmigt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens sind die Erben zwingend anzuhören.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Tel.: 0221 - 991 40 29

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Zum Kontaktformular

Testamentsvollstrecker Klage Spezialkammer | Zuständigkeit der Spezialkammer für Erbsachen auch für Entscheidungen in erbrechtlichen Nebenverfahren | Saarländisches OLG - Beschluss vom 18.10.2022 - 5 W 71/2
Beschluss | Erbrecht | Prozesskostenhilfe | Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker Klage Spezialkammer | Zuständigkeit der Spezialkammer für Erbsachen auch für Entscheidungen in erbrechtlichen Nebenverfahren | Saarländisches OLG – Beschluss vom 18.10.2022 – 5 W 71/22

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal - Urteil vom 05.12.2022 - Aktenzeichen 2 O 317/21
Erbrecht | Testament | Testamentsanfechtung

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal – Urteil vom 05.12.2022 – Aktenzeichen 2 O 317/21

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22
Erbrecht | Testamentsauslegung | Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22