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Die Klage eines Miterben bei Widerspruch aller übrigen Miterben ist unzulässig
OLG Frankfurt Beschluss vom 23.03.2012 19 W 2/12 Beschlusstenor: 1) Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg vom 22.12.2011 wird zurückgewiesen. 2) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. 3) Die Rechtsbeschwerde wird…