Schlagwort Prozessunterbrechung

Erbrecht | Prozessunterbrechung beim Tod einer Partei nur im Ausnahmefall

Prozessunterbrechung Erbrecht
Verstirbt während eines Zivilprozesses eine der beiden Parteien, ergibt sich hieraus nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Aussetzung des Prozesses für die verbliebene Prozesspartei. Die gegnerische Prozesspartei muss vielmehr darlegen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Rechtsnachfolge der verstorbenen Prozesspartei streitig ist.

Ein durch den Tod des Erblassers unterbrochener Prozess kann von einem einzelnen Miterben wieder aufgenommen werden

Wiederaufnahme Prozess durchen einen Miterben

Bundesgerichtshof Beschluss vom 02.11.2011 X ZR 94/11 Beschlusstenor: Die Unterbrechung des Verfahrens ist hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 beendet. Beschlussgründe: Der Beklagte hat gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln…