Kategorie Erbrecht

Erbrecht Einstweilige Verfügung Eilbedürftigkeit | Stellt ein Erbe ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erst mehrere Monate nach dem die Rechtsgefährdung erstmals aufgetreten ist, so ist der Antrag mangels Eilbedürftigkeit unzulässig

Im vorliegenden Fall geht es um eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen eine in das Grundbuch eingetragene Eigentumsübertragungsvormerkung. Im Mai des Jahres 2012 lag den Mitgliedern der Erbengemeinschaft, in deren Eigentum das von der Eigentumsübertragungsvormerkung betroffene Grundstück stand, ein Verkehrswertgutachten vor, aus dem die Erbengemeinschaft die Unwirksamkeit der Eigentumsübertragungsvormerkung ableitete. Im Oktober des Jahres 2013 wurde diesbezüglich in der Hauptsache Klage erhoben. Erst im Dezember 2013 wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der Rechte der Erbengemeinschaft gestellt.
Das Gericht wies den Eilantrag mit Hinweis darauf zurück, dass es an der erforderlichen Eilbedürftigkeit fehlt. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdegericht half der Beschwerde nicht ab, da es davon ausging, dass aufgrund des Verhaltens der Antragsteller von einer Eilbedürftigkeit, die Voraussetzung für die beantragte einstweilige Verfügung ist, nicht mehr auszugehen ist. Aufgrund des Zeitablaufes zwischen der Gefährdung der Rechte der Mitglieder der Erbengemeinschaft und dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ist nach Ansicht des Gerichts die Eilbedürftigkeit entfallen.

Erbrecht Vorkaufsrecht limitierter Kaufpreis | Die Vereinbarung eines limitierten Kaufpreises für ein dingliches Vorkaufsrecht ist unzulässig

Die Voreigentümer ließen 1923 in das Grundbuch ein Vorkaufsrecht für die Veräußerer des Grundstücks und deren Erben eintragen. Gleichzeitig wurde in das Grundbuch eingetragen, dass bei Ausübung des Vorkaufsrechtes ein limitierter Kaufpreis von den Vorkaufsberechtigten zu leisten ist. Die Berechnung dieses limitierten Kaufpreises wurde ebenfalls im Grundbuch eingetragen.
Nach dem die ursprünglichen Veräußerer und ihre Erben alle verstorben waren, beantragte der aktuelle Eigentümer des Grundstückes die Löschung des Vorkaufsrechtes. Das Grundbuchamt verlangte hierfür die Vorlage eines Erbscheins. Hiergegen legte der Eigentümer Beschwerde ein.
Der Beschwerde wurde entsprochen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein limitierter Kaufpreis für ein Vorkaufsrecht gemäß § 464 BGB in Verbindung mit § 1098 BGB unzulässig ist. Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass der limitierter Kaufpreis in das Grundbuch eingetragen wurde. Weiter stellte das Gericht fest, dass der Antragsteller keinen Erbschein vorlegen muss. Es reicht vielmehr aus, wenn der Antragsteller dem Grundbuchamt Sterbeurkunden vorlegt, aus denen sich ergibt, dass alle Erben der ursprünglichen Veräußerer verstorben sind.

Erbrecht Persönlichkeitsverletzung Geldentschädigung | Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes ist nicht vererblich

Der Erblasser erhob wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte Klage gegen eine Zeitschrift. Nach Klageerhebung verstarb der Erblasser. Die Erben nahmen das Verfahren auf und verfolgten die Schadensersatzforderungen des Erblassers aufgrund der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Erblassers weiter. Die Klage wurde abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass Schadensersatzforderungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vererblich sind. Die Forderungen aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten können daher nur vom Erblasser selbst verfolgt werden. Verstirbt der Erblasser, bevor die Schadensersatzforderungen wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte tituliert wurden, können die Erben die Schadensersatzforderungen nicht weiter verfolgen. Mit dem Tod des Erblassers gehen die Ansprüche aus der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Erblassers unter. Waren die Forderungen wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits tituliert, dann können die Erben die titulierten Forderungen weiter geltend machen.

Erbrecht Strafverfahren Schmerzensgeld Erbschein | Die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen in einem Strafverfahren durch einen Erben setzt die Vorlage eines Erbscheins voraus

Im vorliegenden Fall hatte ein Erbe gegenüber dem Täter Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren geltend gemacht, der den Erblasser getötet hatte. Das Strafgericht verlangte vom Erben die Vorlage eines Erbscheins. Dieser wurde vom Erben aber nicht vorgelegt. Die Verurteilung des Täters zur Leistung von Schmerzensgeld an den Erben wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, da der BGH die Vorlage eines Erbscheins zur Voraussetzung eines Antrages auf Schmerzensgeld im sogenannten Adhäsionsverfahren erklärte.

Erbrecht Testament Auslegung Begriffsbestimmung | Ein Vermächtnis an die \“Angehörigen\“ von Geschwistern kann wegen Unbestimmtheit der Vermächtnisnehmer unwirksam sein

Die vorliegende Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wie der in einem Testament verwendete unbestimmte Begriff „Angehörige“ im Rahmen der Testamentsauslegung zu verstehen ist.
Der Erblasser hinterließ ein formwirksames Testament. Über dem handschriftlichen Testament befand sich eine vom Erblasser mit einer Schreibmaschine angefertigte Tabelle, aus der sich die Geschwister des Erblassers und deren Verwandte ergaben. Im Testament selbst ordnete der Erblasser Vermächtnisse zugunsten der Angehörigen seiner Geschwister an. Dabei definierte der Erblasser nicht, um welche Personen es sich bei den Angehörigen handelte. Das handschriftliche Testament enthielt keine Bezugnahme zur der vorstehenden maschinenschriftlichen Tabelle.
Das Gericht kam im Rahmen der Auslegung des Testamentes zu dem Ergebnis, dass der Begriff Angehörige im Testament unbestimmt ist. Die Vermächtnisse waren daher aus Sicht des Gerichts unwirksam. Da das formwirksame handschriftliche Testament sich inhaltlich nicht auf davor stehenden formunwirksamen Teil bezog, konnte der maschinenschriftliche Teil mangels Bezugnahme nicht für eine entsprechende Auslegung des Testamentes herangezogen werden.

Erbrecht Lebensversicherung Jahresprämie Verrechnung | Wird eine Lebensversicherung durch den Tod des Versicherten beendet kann die Versicherung die fällige Jahresprämien mit der Versicherungsleistung verrechnen

Im vorliegenden Fall endete eine Lebensversicherung mit dem Tod des Versicherten. Die auszuzahlende Versicherungsleistung wurde seitens der Versicherung mit der noch fälligen Jahresprämien verrechnet.
Der Bundesgerichtshof bestätigte mit seiner Entscheidung, dass diese vertragsgemäß vorgenommene Verrechnung der fälligen Jahresprämien mit der Versicherungsleistung rechtmäßig ist.

Erbrecht Erbausschlagung Pflichtteil | Wer die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausschlägt verliert hierdurch nicht seinen Pflichtteil

Im vorliegenden Fall wurden die Schlusserben mit einem Vermächtnis belastet. Aus diesem Grunde wurde von einem der Schlusserben die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen. Sodann machte er den verbliebenen Erben gegenüber Pflichtteilsansprüche geltend.
Die Erben erhoben gegenüber den Pflichtteilsansprüchen den Einwand, dass der ausschlagende Erbe auch seinen Pflichtteil verloren hat, da er die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen habe. Dem folgte das Gericht nicht, da die Erbausschlagung zur Folge hat, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe aufgrund der Erbausschlagung seinen Pflichtteil fordern kann. Auch die Ausschlagung der Erbschaft aus allen Berufungsgründen führt folglich nicht dazu, dass der ausschlagen der Erbe sein Pflichtteilsrecht verliert.

Erbrecht Miterbenklage Nachlassforderung | Ein Miterbe kann nach dem Sozialrecht nur dann eine Forderung im eigenen Namen geltend machen wenn er Sonderrechtsnachfolger des Erblassers ist

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser zu Lebzeiten einen Erstattungsanspruch bezüglich der Kosten für ein Hörgerät gegenüber der Versorgungskasse. Einer der Miterbin hatte dem Erblasser die Kosten für das Hörgerät vorgeschossen und versuchte nach dem Tod des Erblassers den Erstattungsanspruch gegenüber der Versorgungskasse im eigenen Namen geltend zu machen.
Die Klage wurde mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass der fragliche Miterbe nicht Sonderrechtsnachfolger des Erblassers war. Aus diesem Grunde musste der Erstattungsanspruch für die Erbengemeinschaft geltend gemacht werden. Die Klage auf Zahlung an einen der Miterben war somit unzulässig, da der Erstattungsanspruch der Erbengemeinschaft im Ganzen zustand.

Erbrecht Pflichtteil Testamentsvollstreckung | Im Falle der Testamentsvollstreckung muss der Testamentsvollstrecker Pflichtteilsansprüche geltend machen die zum Nachlass gehören

Im vorliegenden Fall standen dem Erblasser Pflichtteilsansprüche zu. Zu Lebzeiten des Erblassers wurden diese Pflichtteilsansprüche nicht geltend gemacht und durchgesetzt. Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers waren die Pflichtteilsansprüche noch nicht verjährt. Die Testamentsvollstreckung war angeordnet.
Aus dem Urteil ergibt sich, dass der Testamentsvollstrecker berechtigt und verpflichtet war, die zum Nachlass gehörenden Pflichtteilsansprüche geltend zu machen und, da erforderlich, zur Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche Stufenklage zu erheben. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Erblasser Anordnungen getroffen hätte, die die Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche durch den Testamentsvollstrecker ausschließen.

Erbrecht Beschwerdeverfahren Hilfsantrag – OLG Hamm 15 W 635/10 | Im Beschwerdeverfahren nach den Vorschriften des FamFG ist das Stellen eines Hilfsantrages zulässig

OLG Hamm – Beschluss vom 09.11.2011 – Az. 15 W 635/10: Hilfsantrag im Beschwerdeverfahren zulässig Das Urteil auf den Punkt gebracht: Im Erbscheins-Beschwerdeverfahren kann ein Hilfsantrag zulässig sein, wenn er denselben Lebenssachverhalt betrifft und nur auf die Hinweise des Beschwerdegerichts…