Kategorie Erbrecht

Pflichtteilsrecht: Aufteilung Erbe Pflichtteil

Die Frage, wie eine Erbschaft unter dem Gesichtspunkt von Pflichtteilsansprüchen aufzuteilen ist, muss unterschiedlich beantwortet werden.

Die Frage kann zum einen aus Sicht des Erblassers beantwortet werden, der eine bestimmte Verteilung des Nachlasses auf seine Erben wünscht und dabei vor dem Problem steht, durch diese Verteilung eventuell Pflichtteilsansprüche auszulösen.

Aus der Sicht der Erben stellt sich die Frage, wie mit Pflichtteilsansprüchen im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses umzugehen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich weiter die Frage, ob Pflichtteilsansprüche eine Nachlassverbindlichkeit darstellen und welche Folgen sich aus dem Umstand ergeben können, dass dem Erben selbst aufgrund der Pflichtteilsansprüche und weiterer Verbindlichkeiten nur ein Anteil am Nachlass verbleibt, der unter dem eigenen Pflichtteilsanspruch liegt.

Alleinerbe Testament Pflichtteil | Pflichtteilsrecht

Durch eine letztwillige Verfügung in Form eines Testamentes kann eine Person zum Alleinerben eingesetzt werden. Hat die Erbeinsetzung zur Folge, dass andere Personen, die zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören und die pflichtteilsberechtigt sind, enterbt werden, so löst die Bestimmung des Alleinerben Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Alleinerben aus.

Die Pflichtteilsansprüche entstehen aufgrund der Einsetzung des Alleinerben durch das Testament erst mit dem Erbfall, d. h. mit dem Tod der Person, die den Alleinerben testamentarisch bestimmt und damit die übrigen gesetzlichen Erben enterbt hat.

Internationales Erbrecht | Fachanwalt für Erbrecht Köln

Internationales Erbrecht gewinnt erheblich an Bedeutung, da Fragen des internationalen Erbrechtes immer dann berücksichtigt werden müssen, wenn es zu einem Erbfall mit Auslandsbezug kommt. Im Alltag von vielen Menschen spielen persönliche Beziehungen zum Ausland eine bedeutende Rolle. Dies kann zurückzuführen sein auf die familiären Beziehung, die Staatsbürgerschaft, die Vermögensbildung (Auslandvermögen) oder durch die Begründung eines Wohnsitzes bzw. Nebenwohnsitzes im Ausland.

Alle diese Faktoren, die durch Auslandskontakte geprägt werden, können sich auf die unterschiedlichsten Rechtsbereiche, die für einen Menschen von Bedeutung sind, auswirken. Hierbei ist z.B. zu denken an das Familienrecht bei einer Ehe zwischen Ehepartnern mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften. Auch steuerrechtliche Fragen können von Auslandskontakten geprägt sein. Nicht zuletzt wirken sich Auslandsbeziehungen auch auf den Bereich des Erbrechts aus.

Berliner Testament Muster | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln

Berliner Testament Muster - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Köln Nippes

Die nachfolgende Darstellung eines Musters für die Errichtung eines Berliner Testamentes basiert auf meinem Vortrag vom 26. Februar 2017 zum Thema \"Ehegattentestament - Berliner Testament\" für den Krankenpflegeverein Köln-Pech.

Das dargestellte Muster für den Entwurf eines Berliner Testamentes kann eine erbrechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Es dient ausschließlich dazu, um über die Grundprobleme bei der Errichtung eines solchen Ehegattentestamentes zu informieren und über die wesentlichen Bestandteile eines Berliner Testamentes zu orientieren. Die Formulierungen sind daher nur beispielhaft und folglich nicht geeignet, ohne Überprüfung übernommen zu werden.

An den Anfang der Darstellung ist eine grafische Übersicht über die wesentlichen Bestandteile eines Berliner Testamentes gestellt. Auf diese grafische Übersicht folgt ein Muster, welches 7 Elemente eines Berliner Testamentes wiedergibt. Dabei können Sie der Wiedergabe für die 7 Bestandteile eines Berliner Testamentes jeweils einen Formulierungsvorschlag und eine Erläuterung des Formulierungsvorschlag entnehmen.

Abschließend wird durch eine weitere grafische Darstellung auf die Formerfordernisse eines eigenhändig errichteten Berliner Testamentes eingegangen, die eingehalten werden müssen, damit das Testament rechtswirksam ist.

Anwalt und Fachanwalt für Erbrecht Köln | D. Balg

Rechtsanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht Köln

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht bin ich seit über 20 Jahren in allen Bereichen des Erbrechts anwaltlich tätig. Aufgrund dieser Tätigkeit gehe ich davon aus, dass nach einem Todesfall häufig innerhalb der betroffenen Familie erbrechtliche Konflikte auftreten, die nicht nur von wirtschaftlichen Interessen geprägt sind, sondern sich durch die emotionalen familiären Beziehungen der Betroffenen auszeichnen. In diesen Konfliktfällen setzt eine interessengerechte anwaltliche Beratung und Vertretung voraus, dass neben den rechtlichen Aspekten die besonderen zwischenmenschlichen Gesichtspunkte eines erbrechtlichen Konfliktes bei der Mandatsführung berücksichtigt werden.

Behindertentestament | Eine Einführung

Nimmt man den Begriff Behindertentestament wörtlich, so ist er missverständlich, da er den Eindruck erweckt, dass es sich um ein Testament handelt, welches von einer behinderten Person errichtet wird. Unter einem Behindertentestament ist aber vielmehr eine letztwillige Verfügung zu verstehen, mit der eine behinderte Person zum Erben bestimmt wird. Allerdings wird auch diese Definition dem eigentlichen Charakter des Behindertentestamentes nicht gerecht.

Von einem Behindertentestament ist immer dann auszugehen, wenn durch eine letztwillige Verfügung eine behinderte Person zum Erben bestimmt wird, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften und aus diesem Grunde dauerhaft auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt durch einen Träger von Sozialleistungen angewiesen ist.

Vorsorgeverfügungen

Neben der Regelung des Erbfalls und der Vermögensnachfolge ist in den letzten Jahren die Wahrung der Selbstbestimmung im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls im Rahmen der erbrechtlichen Beratung immer wichtiger geworden.

Nur wenn die persönliche Selbstbestimmung durch entsprechende Anordnungen abgesichert ist, kann auch der Erbfall selbst und die Vermögensnachfolge in der Form erfolgen, wie Sie es wünschen.

Erbengemeinschaft

Werden mehrere Personen gemeinsam Erben, so bilden sie eine so genannte Erbengemeinschaft. Das Zu-Stande-Kommen der Erbengemeinschaft ist gesetzlich im Erbrecht geregelt und nicht abhängig von einer entsprechenden einseitigen Willenserklärung der Erben oder eines Vertrages zwischen den Erben.

Erbenhaftung

Mit dem Erbfall werden Sie als Erbe umfassend zum Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie treten daher als Erbe in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Für Verbindlichkeiten, die der Erblasser hinterlassen hat haften Sie grundsätzlich persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen.

Kürzungsrecht des Erben

Ein Erbe, der auf einen Pflichtteil in Anspruch genommen wird, sieht sich in vielen Fällen auch den Forderungen von Vermächtnisnehmern und Personen ausgesetzt, zu deren Gunsten der Erblasser Auflagen angeordnet hat, was zum Kürzungsrecht gem. § 2318 BGB führen kann.

Liegen die Voraussetzungen des § 2318 BGB vor, so ist der Erbe berechtigt, die Vermächtnisansprüche und die Ansprüche der Auflagenberechtigten anteilig, d.h. im Verhältnis zum Wert des Nachlasses zu kürzen. Damit erwächst dem Erben aus § 2318 BGB gegenüber den Vermächtnisnehmern und Auflagenberechtigten ein Kürzungsrecht bzw. Leistungsverweigerungsrecht, soweit der Erbe tatsächlich von dem Pflichtteilsberechtigten auf Leistung des Pflichtteils in Anspruch genommen wird.