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Testierfähigkeit und Testierunfähigkeit des Erblassers

Die Testierfähigkeit ist die Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testamentes oder den Abschluss eines Erbvertrages. Da viele Erblasser erst im hohen Alter ein Testament errichten, wird die Frage der Testierfähigkeit in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis immer bedeutender.
Da die Testierfähigkeit bereits im Erbscheinsverfahren von erhebliche Bedeutung ist, sollten Sie sich bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung unverzüglich an mich wenden, damit bereits mit den ersten Schritten zur Nachlassabwicklung die Weichen richtig gestellt werden.








