Kategorie Erbrecht

Einem Testamentsvollstrecker steht erst am Ende der Testamentsvollstreckung seine Vergütung zu – Ein Anspruch auf einen Vergütungsvorschuss besteht nicht

Einem Testamentsvollstrecker steht erst am Ende der Testamentsvollstreckung seine Vergütung zu - Ein Anspruch auf einen Vergütungsvorschuss besteht nicht - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg | Köln

LG Köln – Urteil vom 16.12.2021 – Az. 36 O 261/20: Kein Vorschuss für Testamentsvollstrecker Das Urteil auf den Punkt gebracht: Ein Testamentsvollstrecker kann seine Vergütung grundsätzlich erst verlangen, wenn seine Tätigkeit beendet ist und er ordnungsgemäß abgerechnet hat. Der…

Transmortale Vollmacht statt Erbschein – KG Beschluss vom 02-03-2021 Az. 1 W 1503-20 – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg Köln

Transmortale Vollmacht statt Erbschein - KG Berlin - Beschluss vom 02-03-2021 Az. 1 W 1503-20 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg Köln

Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO.

Erbvertragsrücktritt gegenüber einem Bevollmächtigten – BGH Beschluss vom 27. Januar 2021 – Az. XII ZB 450/29 | Rechtsanwalt und Fachanwalt Detlev Balg – Köln

Erbvertragsrücktritt gegenüber einem Bevollmächtigten - BGH Beschluss vom 27. Januar 2021 - Az. XII ZB 450/29 | Rechtsanwalt und Fachanwalt Detlev Balg - Köln

Die Ehegatten schlossen vor der Eheschließung miteinander einen Erbvertrag ab. Inhaltlich ordneten sie wechselseitig Vermächtnisse an. Jeder der beiden Ehepartner behielt sich dabei den Rücktritt vom Erbvertrag vor.
Die Ehefrau erteilte ihren Kindern im Weiteren Vorsorgevollmachten. Nachdem die Ehefrau testierunfähig geworden war, machte der Ehemann von seinem Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag Gebrauch und veranlasste die Zustellung der notariellen Rücktrittserklärung an die Ehefrau selbst und die bevollmächtigten Kinder der Ehefrau.

Nachlasspflegervergütung bei mangelhafter Amtsführung – OLG Düsseldorf 20.01.2021 – Az. 3 Wx 236/19 – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg – Köln

Nachlasspflegervergütung bei mangelhafter Amtsführung - OLG Düsseldorf 20.01.2021 - Az. 3 Wx 236/19 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20. Januar 2021 beschäftigt sich mit der Frage, ob Einwendungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Amtsführung durch den Nachlasspfleger im Festsetzungsverfahren durch das Nachlassgericht zu berücksichtigen sind.

Bindungswirkung bei Schlusserbeneinsetzung – Keine Bindungswirkung bei Anordnung der gesetzlichen Erbfolge für den zweiten Erbfall | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht – Köln

Bindungswirkung bei Schlusserbeneinsetzung - Keine Bindungswirkung bei Anordnung der gesetzlichen Erbfolge für den zweiten Erbfall | Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.01.2021 3 Wx 245/19 | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht - Köln

Die vorliegende Entscheidung des OLG Düsseldorf beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Schlusserbeneinsetzung dann wechselbezüglich und damit bindend ist, wenn die Erblasser lediglich zum Ausdruck bringen, dass hinsichtlich des zweiten Erbfalls die gesetzliche Erbfolge gelten soll.

Erbrecht | Behindertentestament Nachlasswert Sittenwidrigkeit | Ein Behindertentestament ist nicht wegen der besonderen Höhe des Nachlasses sittenwidrig

Im vorliegenden Fall errichteten die Eltern des Erben gemeinsam ein Behindertentestament. Der Erbe war aufgrund seiner Behinderung auf Leistungen durch einen Sozialhilfeträger angewiesen. Die Eltern bestimmten den Erben zum nicht befreiten Vorerben mit einer Erbquote über dem Pflichtteilsanspruch.
Mit dem Erbfall leitete der Sozialhilfeträger die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche in Höhe von ca. 935.000 € auf sich über und machte in Höhe von ca. 100.000 € Kostenerstattungsansprüche geltend. Der Sozialverträge vertrat die Auffassung, dass angesichts der Höhe des Nachlasswertes das Behindertentestament wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, da der Leistungsempfänger, d. h. der Erbe, mit Hilfe seines Anteils am Nachlass seinen Lebensunterhalt dauerhaft selbst hätte sichern können.
Der Sozialhilfeträger machte seinen bezifferten Kostenerstattungsanspruch durch Klageerhebung geltend. Das Landgericht Essen wies die Klage mit Hinweis darauf ab, dass nach der Rechtsprechung des BGH Behindertentestamente nicht grundsätzlich sittenwidrig sind. Soweit der BGH in seiner Rechtsprechung angedeutet hat, dass eine bestimmte Nachlasshöhe zur Sittenwidrigkeit des Behindertentestamentes führen kann, wies das Landgericht Essen darauf hin, dass die Nachlasshöhe zu unbestimmt sei und kein hinreichendes Kriterium für die Frage der Sittenwidrigkeit eines Behindertentestamentes darstelle. Im Übrigen können nicht festgestellt werden, ob ein Nachlasswert in Höhe von 1 Million € im Sinne der BGH-Rechtsprechung einen so werthaltige Nachlass darstellt, dass er zur Sittenwidrigkeit des Behindertentestamentes im Sinne des BGH führt. Aus diesem Grunde wurde die Klage des Sozialhilfeträgers von Landgericht Essen abgewiesen, da das Landgericht Essen trotz der Höhe des Nachlasswertes davon ausging, dass das Behindertentestament nicht sittenwidrig ist.

Erbrecht: Behindertentestament – Pflichtteilsverzicht – Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg – Köln

Behindertentestament – Pflichtteilsverzicht: Pflichtteilsansprüche rechtzeitig vermeiden Das Thema auf den Punkt gebracht: Beim Behindertentestament kann ein rechtzeitig vereinbarter Pflichtteilsverzicht verhindern, dass Pflichtteilsansprüche entstehen und später vom Sozialhilfeträger übergeleitet werden. Der Kern der Gestaltung: Pflichtteilsansprüche entstehen grundsätzlich erst mit dem Erbfall.…