Kategorie Erbrecht

Auslegung der Kopie eines Testamentes | Zur Frage der Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Art der Testamentsaufbewahrung und der Umstände der Testamentserrichtung | OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2022, Az: 11 W 104/20 (Wx)

Auslegung der Kopie eines Testamentes | Zur Frage der Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Art der Testamentsaufbewahrung unter Umstände der Testamentserrichtung | OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2022, Az: 11 W 104/20 (Wx)

Gegenstand des Beschlusses des OLG Karlsruhe war die Frage, ob sich aus den Umständen der Aufbewahrung der Kopie eines Testamentes und der nachgewiesenen Beratung des Erblassers hinsichtlich seiner letztwilligen Verfügung ein Rückschluss auf dessen Testierwillen ziehen lässt, wenn das Original des Testamentes nicht mehr aufgefunden werden kann und nur noch eine Kopie dieses Testamentes vorliegt.

Bargeld Vermächtnis Testamentsauslegung | Auslegung eines auf Bargeld bezogenen Vermächtnisses – OLG München, Beschluss vom 05.04.2022, Az: 33 U 1472/21

Bargeld Vermächtnis Testamentsauslegung | Auslegung eines auf Bargeld bezogenen Vermächtnisses | OLG München, Beschluss vom 05.04.2022, Az: 33 U 1472/21

Das Urteil des OLG München beschäftigt sich mit der Auslegung eines Testamentes, genauer mit inhaltlichen Bestimmung einer Vermächtnisanordnung. In der Sache hatte die Erblasserin ein Testament errichtet. Aus diesem Testament gingen eine Reihe von letztwilligen Verfügungen hervor. Das Testament war gut gegliedert. Die testamentarischen Anordnungen orientierten sich in der Reihenfolge nach deren Bedeutung für die Nachlassabwicklung.

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22

Das OLG Köln musste sich in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2022 mit der Frage auseinandersetzen, wann ein Testamentsvollstrecker ein sogenanntes In-sich-Geschäft vornehmen darf, wenn der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht ausdrücklich von den Einschränkungen des § 181 BGB befreit hat.

Die Erblasserin bestimmte testamentarisch drei Personen zu ihren Erben. Gleichzeitig ordnete sie die Testamentsvollstreckung an und bestimmte einen der Erben zum Testamentsvollstrecker. Eine Befreiung des Testamentsvollstreckers von § 181 BGB ging aus dem Testament der Erblasserin nicht hervor.

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal – Urteil vom 05.12.2022 – Aktenzeichen 2 O 317/21

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal - Urteil vom 05.12.2022 - Aktenzeichen 2 O 317/21

Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie

Mit Urteil vom 5. Dezember 2022 musste sich das Landgericht Wuppertal mit der Frage beschäftigen, ob ein Irrtum des Erblassers hinsichtlich der Bereitschaft des Erben eine Nachlassimmobilie zu erhalten eine Motivirrtum darstellt, der zur Anfechtung des Testamentes des Erblassers berechtigt.

Die Erblasserin hinterließ eine Tochter und einen Sohn. Zu ihrem Nachlass gehörte eine Immobilie, von der sie wünschte, dass diese erhalten wird und im Familienbesitz bleibt. Die Erblasserin ging davon aus, dass ihr Sohn die Nachlassimmobilie erhält, wenn dieser ihr Alleinerbe wird. Aus diesem Grunde bestimmte sie ihren Sohn zu ihrem Alleinerben. Die Tochter wurde enterbt und damit auf den Pflichtteil verwiesen.

Erbrecht Minderjährige Erben Auskunftsanspruch Eltern | Auskunftsanspruch der minderjährigen Erben gegen Ihre Eltern

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Erbe, der zum Zeitpunkt des Erbfalls minderjährig war, gegen die Eltern hinsichtlich des Erbfalls Auskunftsansprüche geltend machen kann, wenn die Eltern für den minderjährigen Erben den Nachlass verwaltet haben.
Im vorliegenden Fall wurde die minderjährige Erbin von ihrer Mutter beerbt. Der Vater der Erbin übernahm die Verwaltung des Nachlasses. Nachdem die Erbin volljährig geworden war, verschwieg der Vater der Erbin gegenüber das Testament der Mutter. Nach über 20 Jahren erlangte die Erbin vom Inhalt des Testamentes Kenntnis und nahm den Vater durch Erhebung einer Stufenklage auf Auskunft in Anspruch.
Die Entscheidung stellt klar, dass ein minderjähriger Erbe gegenüber seinen Eltern, die den Nachlass verwalten, auch nach über 20 Jahren noch einen Auskunftsanspruch hat, wenn dem Erben das Testament verschwiegen wird. Die Unkenntnis des Erben beruht in diesem Fall nicht auf einem Verschulden des Erben. Die Entscheidung präzisiert weiter die Anforderungen an das von den Erltern zu erstellende Nachlassverzeichnis, wenn diese für ihre Kinder den Nachlass verwalten.

Erbrecht Erbschaft Überschuldung Ausschlagung | Ausschlagung des überschuldeten Nachlasses durch den Vormund

Im vorliegenden Fall hatte der Vormund des Erben die Genehmigung der Ausschlagung des Erbes beantragt, da der Nachlass überschuldet war.
Bei der Frage der Genehmigung der Ausschlagung kommt es ausschließlich auf das Kindeswohl an. Da der Nachlass überschuldet war, waren keine Gesichtspunkte erkennbar, aus denen heraus die Annahme der Erbschaft dem Kindeswohl entsprach. Aus diesem Grunde war die Genehmigung der Ausschlagung zu erteilen.

Erbrecht Türkisches Erbrecht Nachlasspfleger | Bezüglich des unbeweglichen Nachlasses in der Türke kann das deutsche Nachlassgericht keinen Nachlasspfleger bestellen

Gehören zum Nachlass Grundstücke, die in der Türkei liegen, ist das deutsche Nachlassgericht nicht befugt, hinsichtlich dieser Immobilien einen Nachlasspfleger zu bestellen, um den Nachlass auch diesbezüglich zu sichern bzw. die Zwangsvollstreckung seitens der Nachlassgläubiger zu ermöglichen.
Immobilien die im Ausland liegen, fallen grundsätzlich nicht unter die Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte.