Kategorie Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag – Form – Inhalt – Abfindung

Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsvertrages. Anders als bei der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung des Vertragspartners (also durch eine Kündigungserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers) beendet wird, ist bei einem Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Vertragspartner erforderlich.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht | Kanzlei Balg - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht zu bekommen.

Arbeitnehmer haben im Arbeitsleben meistens die schwächere Position. Wir stehen Ihnen als Ihr Interessenvertreter bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen zur Seite.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht das Gespräch mit Ihnen. Erst, wenn wir Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Bedürfnisse kennen, können wir Sie über die optimale Vorgehensweise beraten.

Arbeitsrecht: Personenbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Personenbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann neben der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen und aus betriebsbedingten Gründen auch die personenbedingte Kündigung als Kündigungsgrund in Betracht kommen. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Kündigung personenbedingt ist, welche Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung vorliegen müssen, ob eine Abmahnung erforderlich ist und wovon die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abhängen.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln Nippes – Kanzlei Balg und Willerscheid

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwalt

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Daher können wir die Interessenlage und die Stärken und Schwächen der jeweiligen Partei einschätzen. Nur wer die andere Seite versteht, kann in einem arbeitsrechtlichen Konfliktfall erfolgreich sein.

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen und anderen Regelungen sind zu beachten. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet wird das Arbeitsrecht durch die Rechtsprechung weiterentwickelt und ist dadurch einem ständigen Wandel unterworfen.

Arbeitsrecht: Kündigung ohne Abmahnung | Anwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Kündigung ohne Abmahnung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Die Abmahnung ist häufig der erste Schritt zu einer Kündigung. Sie verfolgt den Zweck, eine Verhaltensänderung bei dem abgemahnten Arbeitnehmer zu bewirken, um eine Kündigung zu vermeiden. Die Abmahnung macht also nur dann Sinn, wenn sie geeignet ist, diesen Zweck zu erreichen. Dies ist dann der Fall, wenn der Grund für die Kündigung im Verhalten des Arbeitnehmers liegt und zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Abmahnung sein Verhalten ändern wird.

Arbeitsrecht: Die betriebsbedingte Kündigung | Anwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann neben der Kündigung aus personenbedingten Gründen und aus verhaltensbedingten Gründen auch die betriebsbedingte Kündigung als Kündigungsgrund in Betracht kommen.

Im Folgenden wird dargestellt, wann eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen bei einer betriebsbedingten Kündigung vorliegen müssen und wovon die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung abhängen.

Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung | Anwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln

Im Arbeitsrecht besteht zwischen Abmahnung und Kündigung ein enger Zusammenhang. Vor Ausspruch einer fristgerechten oder außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung, muss grundsätzlich eine einschlägige Abmahnung ausgesprochen werden.

Ob mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht die Voraussetzung für eine Kündigung des Arbeitnehmers geschaffen wird, hängt auch von der Wirksamkeit der Abmahnung ab. Im Folgenden wird erklärt, was die Funktionen einer Abmahnung sind, wann eine Abmahnung für eine Kündigung erforderlich ist, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen eine Abmahnung erfüllen muss und welche Gegenrechte dem abgemahnten Arbeitnehmer zustehen.

Sonstige Arbeitspapiere

Anspruch auf sonstige Arbeitspapiere Ebenso wie der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses hat, steht ihm im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe seiner Arbeitspapiere zu. Hierzu gehören insbesondere die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsunterlagen. Weiter…