Kategorie Arbeitsrecht

Elternzeit und Kündigungsschutz: Kündigung – Kündigungsschutz – Elternzeit | Von Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Katharina Willerscheid

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Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Elternzeit nicht möglich (§ 18 BEEG). Dieser Kündigungsschutz beginnt schon mit der Anmeldung der Elternzeit bei dem Arbeitgeber. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung bei Elternzeit zulässig.

Sie haben Fragen zu dem Kündigungsschutz bei Elternzeit? Sie befürchten eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber? Sie wollen wissen, wann der Kündigungsschutz beginnt? Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus, wenn nach der Geburt des Kindes eine Teilzeittätigkeit fortgeführt wird, ohne Elternzeit beantragt zu haben? Wann endet der Kündigungsschutz?

Elternzeit: Die wichtigsten Fakten zur Elternzeit im Überblick | Von Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Katharina Willerscheid

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Sie möchten gerne Elternzeit in Anspruch nehmen? Sie sind unsicher, wann Sie welche Anträge stellen müssen? Sie haben Fragen zu der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Ihr Arbeitgeber hat Ihren Antrag auf Verlängerung der Elternzeit abgelehnt oder Ihnen während der Elternzeit gekündigt? Sie möchten nach Beendigung der Elternzeit wieder auf Ihren alten Arbeitsplatz zurück? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?

Es gibt viele Möglichkeiten, die Elternzeit zu planen und optimal für die eigenen Lebens- und Berufssituation einzusetzen. Da Fristen einzuhalten sind, sind schon frühzeitig Überlegungen zur Elternzeit erforderlich. Aber auch während und nach Beendigung der Elternzeit können sich vielfältige Fragen stellen oder Konfliktsituationen mit dem Arbeitgeber entstehen. Gerade, wenn es um den beruflichen Wiedereinstieg geht, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, weil der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach der Elternzeit nur zu geänderten Bedingungen, z.B. mit anderen Aufgaben, oder auch überhaupt nicht mehr weiterbeschäftigen will.

Arbeitsrecht: Kündigung – Änderungskündigung | Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Arbeitsrecht: Änderungskündigung und Kündigungsschutz | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Köln Nippes - Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kündigung – Änderungskündigung: Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Will ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern und lässt sich der Arbeitnehmer darauf nicht ein, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Bei einer Änderungskündigung soll das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden, aber zu veränderten (meist schlechteren) Arbeitsbedingungen. Arbeitnehmern stehen bei einer Änderungskündigung verschiedene Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Folgenden erfahren Sie, welche Fallstricke bestehen und worauf Sie achten sollten.

  1. Was ist eine Änderungskündigung?
  2. Wann ist aus Sicht des Arbeitgebers eine Änderungskündigung erforderlich?
  3. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers auf die Änderungskündigung
  4. Voraussetzungen für eine wirksame Änderungskündigung

Befristeter Arbeitsvertrag: Sachgrund und Verlängerung – Darauf sollten Sie achten!

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Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist mit vielen Fallstricken verbunden. Befristung mit oder ohne Sachgrund? Wie oft und über welchen Zeitraum darf eine Befristung verlängert werden? Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie bei dem Abschluss eines mit oder ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrages sowie der Verlängerung der Befristung achten sollten.

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb – Keine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kündigt, stellt sich meistens die Frage, nach dem Kündigungsschutz, insbesondere nach der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Ob das Kündigungsschutzgesetz eingreift, hängt unter anderem von der Größe des Betriebes ab. Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als zehn Beschäftigten genießen keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber kann hier zwar kündigen, ohne die hohen Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz einhalten zu müssen. Es bestehen aber gleichwohl Grenzen für das Kündigungsrecht, die er zu beachten hat.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung bei Kündigung

Arbeitsrecht: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung bei Kündigung | Kanzlei Balg und Willerscheid Köln - Rechtanwälte und Fachanwälte

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht auch ohne besondere Vereinbarung für den Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot. D.h. er darf dem Arbeitgeber ohne dessen Einwilligung keine Konkurrenz machen. Z. B. darf ein angestellter Steuerberater ohne Einwilligung seines Arbeitgebers keine eigenen Mandate bearbeiten.

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Schutz des Arbeitgebers vor einer konkurrierenden Tätigkeit seines ehemaligen Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann dann frei entscheiden, wie und wo er zukünftig seine Arbeitskraft einsetzen will. D.h. er darf für einen Konkurrenten seines ehemaligen Arbeitgebers tätig werden oder selbst ein konkurrierendes Unternehmen gründen oder sich an diesem beteiligen.

Der Arbeitgeber kann eine konkurrierende Tätigkeit seines ehemaligen Mitarbeiters nur durch die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verhindern.

Arbeitsrecht: Anspruch auf Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Arbeitsrecht: Anspruch auf Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Im Arbeitsrecht ist die Abfindung eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, mit der er den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt. Die Annahme, dass bei einer Kündigung dem Arbeitnehmer immer eine Abfindung zusteht, ist ein weit verbreiteter Irrtum. In der Regel gibt es bei einer Kündigung keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Im Folgenden wird dargestellt, wann und warum eine Abfindung gezahlt wird, welche Rolle die Kündigungsschutzklage bei der Abfindung spielt, welche Faktoren für die Höhe der Abfindung von Bedeutung sind und ob Sozialabgaben und Steuern auf die Abfindung zu zahlen sind.

Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Köln

Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann neben der betriebsbedingten und der personenbedingten Kündigung auch die verhaltensbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Einer verhaltensbedingten Kündigung liegt ein Verhalten des Arbeitnehmers zugrunde, mit dem dieser – in der Regel schuldhaft - seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.