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Nachlassverzeichnis | Erbrecht – Pflichtteil
Dem Pflichtteilsberechtigten steht gegenüber dem oder den Erben ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Umfangs des Nachlasses zu, damit der Pflichtteilsberechtigte die Berechnungsgrundlage für die Höhe seines Pflichtteils ermitteln kann.








