Kategorie Erbrecht

Erbrecht Nachlasspflegschaft Nachlassinsolvenz | Fortbestand der Nachlasspflegschaft trotz Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz führt nicht zum Fortfall der Nachlasspflegschaft.
Im Rahmen der Nachlassinsolvenz nimmt der Nachlasspfleger die Rechte der unbekannten Erben im Nachlassinsolvenzverfahren wahr.
Mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz entfällt jedoch die Befugnis des Nachlasspflegers zur Verwaltung des Nachlasses. Diese Kompetenz geht auf den Insolvenzverwalter über.

Erbrecht Nachlasspfleger Zwangsvollstreckung | Keine Bestellung eines Nachlasspflegers zur Fortsetzung der Zwangsvollstreckung gegen den verstorbenen Schuldner

Wurde gegen den Erblasser bereits vor dessen Versterben die Zwangsvollstreckung eingeleitet, so besteht kein Anspruch auf Bestellung eines Nachlasspflegers, um die Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Erblassers fortsetzen zu können.
Die Bestellung eines Nachlasspflegers erfolgt gemäß § 1961 BGB zu Gunsten eines Gläubigers nur dann, wenn die Bestellung erforderlich ist, um Ansprüche gerichtlich geltend zu machen zu können. Hiervon ist bei der Zwangsvollstreckung nicht auszugehen, da die Zwangsvollstreckung bereits einen vollstreckungsfähigen Titel voraussetzt und damit der zu vollstrecken der Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden muss.

Erbrecht Erbengemeinschaft Miterbe Klagebefugnis | Die Klage eines Miterben die sich gegen einen Verwaltungsakt richtet der auf einzelne Vermögensbestandteile des Nachlasses Zugriff nimmt ist zulässig

Versucht eine Behörde durch Verwaltungsakt auf einzelne Vermögensbestandteile des Nachlasses, hinsichtlich dessen eine ungeteilte Erbengemeinschaft besteht, Zugriff zu nehmen, ist jedes Mitglied der Erbengemeinschaft berechtigt, gegen diesen Verwaltungsakt Klage zu erheben.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Klage der Abwehr eines staatlichen Zugriffs auf einzelne Nachlassgegenstände dient und nur durch die Klage des Miterben das zum Nachlass gehörende Recht verteidigt werden kann.
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vergleiche Urteil vom 23.02.2005,Az. 4 A 1.04).

Checkliste Verkehrswertgutachten: Überprüfung von Verkehrswertgutachten für Immobilien

Checkliste Verkehrswertgutachten: Überprüfung von Verkehrswertgutachten für Immobilien

Unsere Checkliste Verkehrswertgutachten dient der Orientierung bei der Durchsicht eines Verkehrswertgutachtens hinsichtlich einer Immobilie. Ein solches Verkehrswertgutachten erreicht häufig einen Umfang von über 100 Seiten. Damit ist die Überprüfung eines solchen Gutachtens nicht nur aufgrund der für viele fremden Materie schwierig, sondern auch wegen des Umfangs der Darstellung.
Dennoch gibt es einige Kriterien, mit deren Hilfe ein solches Verkehrswertgutachten auf seine methodische Korrektheit und inhaltliche Vollständigkeit überprüft werden kann. Natürlich ersetzt eine solche Prüfung anhand der folgenden Checkliste nicht die Expertise eines erfahrenen Sachverständigen. Die Checkliste bietet aber die Möglichkeit einer ersten Überprüfung eines vorgelegten Verkehrswertgutachtens.

Erbrecht Vermächtnis Nachlasspflegschaft | Keine Beschwerung des Vermächtnisnehmers durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Vermächtnis Nachlasspflegschaft

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Vermächtnisnehmer berechtigt ist, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft durch das Nachlassgericht Beschwerde einzulegen.
Das Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers wird abgelehnt.
Das Gericht verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft der Vermächtnisnehmer in seinen Rechten nicht verletzt oder eingeschränkt wird. Eine solche Verletzung oder Einschränkung ist aber Voraussetzung für das Beschwerderecht.

Erbrecht: Testamentsvollstrecker Verfügungsbefugnis | Auch bei Anordnung der Verwaltungsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker uneingeschränkt befugt über den Nachlass zu verfügen

Die Entscheidung befast sich mit der Frage, ob bei Anordnung der Verwaltungstestamentsvollstreckung der Testamentsvollstrecker in der Verfügungsmacht über den Nachlass eingeschränkt ist. Die wird vom OLG Bremen verneint. Auch bei Anordnung der Verwaltungstestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker uneingeschränkt befugt über den Nachlass zu verfügen. Im obliegt lediglich nicht die Ausführung des letzten Willens des Erblassers und die Auseinandersetzung des Nachlasses.
( Testamentsvollstrecker Verfügungsbefugnis )

Erbrecht: Postmortale Vollmacht Grundbuch | Grundbuchumschreibung zu Lasten des Erben durch postmortale Vollmacht

Postmortale Vollmacht Grundbuch

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob mit Hilfe einer postmortalen Vollmacht die Auflassung an einen Dritten bewirkt werden kann, wenn der Erbe im Grundbuch bereits eingetragen ist.
Das Gericht bejaht dies. Wurde die postmortale Vollmacht öffentlich beglaubigt, kann der Bevollmächtigte auch dann noch die Auflassung an einen Dritten wirksam erklären, wenn der oder die eigentlichen Erben bereits im Grundbuch eingetragen sind.
Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass der Erbe alle vom Erblasser erteilten Vollmachten überprüft und gegebenenfalls unverzüglich widerruft.
(Postmortale Vollmacht Grundbuch)

Erbrecht: Amtshaftung Verwahrung Testament | Keine Amtshaftung wenn ein erneut in Verwahrung gegebenes Testament vergessen wird

Amtshaftung Verwahrung Testament

Das Urteil hat die Frage zum Gegenstand, ob Fehler im Organisationsablauf bei der erneuten Inverwahrungnahme eines Testamentes Amtshaftungsansprüche begründen können. Im Vorliegenden Fall erfogte bei der erneuten Inverwahrungnahme nicht die Benachrichtigung der zentralen Testamentsdatei beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg.
Unter Verweisung auf § 347 Abs. 1 FamFG wurde die Amtshaftung verneint, da sich aus dem Gesetz lediglich eine Benachrichtigungspflicht bei der ersten Inverwahrungnahme eines Testamentes ergibt.
(Amtshaftung Verwahrung Testament)

Erbrecht: Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel | Schlusserbeneinsetzung und Abänderungsbefugnis im Testament als Grundlage der Testamentsauslegung bei einer scheinbaren Katastrophenklausel

Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel

Gegenstand der Entscheidung ist eine Testamentsauslegung.
Die Eheleute hatten sich für den Fall des gleichzeitigen Versterbens wechselseitig zu Erben eingesetzt.
Gleichzeitig ordneten die Eheleute an, dass die Verfügungen wechselbezüglich sind und der überlebende Ehepartner zur Abänderung der letztwilligen Verfügungen befugt ist.
Aufgrund dieser zusätzlichen Anordnungen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die wechselseitigen Erbeinsetzungen nicht nur für den Fall des gleichzeitigen Versterbens gedacht waren, sondern die Eheleute sich generell wechselseitig beerben wollten.
(Testamentsauslegung Ehegattentestament Katastrophenklausel)