Kategorie Erbrecht

Türkisches Erbrecht: Zuständigkeiten für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer nach türkischem Steuerrecht

Türkisches Erbrecht: Zuständigkeiten für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer nach türkischem Steuerrecht

Die Zuständigkeit für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer ergibt sich aus Art. 6 VVK. Gemäß Art. 6 VVK ist das Finanzamt für die Steuerveranlagung örtlich zuständig, in dessen Amtsbereich zum Zeitpunkt des Erbfalls (Stichtag) der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Bei juristischen Personen ist hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit auf deren Sitz abzustellen.

Erbrecht: Bei hochbetagten Erben kann eine eidesstattliche Versicherung als Erbnachweis beim Nachlassgericht eingereicht werden

Eidesstattliche Versicherung als Erbnachweis

Im vorliegenden Fall bestand aufgrund des hohen Alters der Erben die Gefahr, dass diese vor dem Ende des Erbscheinsverfahrens versterben und damit nicht mehr in der Lage sind, das Erbe anzutreten. Insbesondere bestand die Gefahr, dass das Erbscheinsverfahren aufgrund der vorzulegenden Personenstandsurkunden nicht zeitnah erledigt werden kann, da es bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden zu Problemen kam. Angesichts der Gefahr, dass die Erben über das Erbscheinsverfahren versterben könnten, wurde es als zulässig angesehen, dass die Erben den Erbennachweis statt mit den üblichen Personenstandsurkunden mit Hilfe von eidesstattlichen Versicherungen führen können.

Erbrecht – Miterbe Feststellungsklage | Die Erhebung einer Feststellungsklage ist bei Bestreiten des Miterbrechts zulässig

Miterbe Feststellungsklage

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens des Erbrechtes eines Miterben zulässig ist, wenn das Erbrecht des Miterben beschritten wird. Die Besonderheit der Entscheidung ergibt sich aus der Tatsache, dass das Erbrecht des Miterben von den übrigen Erben nicht ausdrücklich bestritten wurde. Vielmehr reagierten die Erben auf das Verlangen des Miterben nicht, sein Miterbrecht anzuerkennen. In diesem Unterlassen sieht das Gericht ein Bestreiten, das zur Erhebung der Feststellungsklage berechtigt.

Nachlasspfleger können eine pauschale Verlängerung der 15-monatigen Vergütungsfrist für die gesamte Dauer der Pflegschaft beantragen

OLG München – Beschluss vom 11.02.2019 – Az. 31 Wx 447/18: Vergütungsfrist pauschal verlängerbar Das Urteil auf den Punkt gebracht: Das Nachlassgericht kann die Frist für Vergütungs- und Auslagenanträge eines Nachlasspflegers pauschal für die gesamte Dauer der Nachlasspflegschaft verlängern. Der…

Behindertentestament und Testamentsvollstreckung | Fachanwalt für Erbrecht – Köln

Mit einem Behindertentestament wird das Ziel verfolgt, für den behinderten Erben den Nachlass so zu sichern, dass der behinderte Erbe die Erbschaft für seine persönlichen Zwecken nutzen kann und sein Anteil am Nachlass nicht verwendet wird, um die Kosten seines laufenden Lebensunterhaltes zu decken.
Um dieses Ziel zu erreichen, d. h. den Erhalt der Erbschaft zugunsten des behinderten Erben, muss auch dafür Sorge getragen werden, dass Gläubiger des behinderten Erben nicht in den geerbten Nachlass vollstrecken können. Unter Gläubiger ist hier jede Person zu verstehen, die einen Anspruch gegenüber dem behinderten Erben persönlich geltend macht

Erbschein und Erbenfeststellungsklage im türkischen Erbrecht

Erbverfahrensrecht: Erbschein, Erbscheinsklage und Erbenfeststellungsklage

Hinsichtlich des beweglichen Nachlasses des Erblassers in Deutschland muss ein sogenannter Fremdrechtserbschein gemäß § 2369 BGB beantragt werden. Dies ergibt sich aus § 14 des Nachlassabkommens von 1929 zwischen der Türkei und Deutschland. Gemäß diesem Nachlassabkommen ist auf das bewegliche Vermögen welches sich in Deutschland befindet, türkisches Erbrecht anwendbar, wenn der Erblasser türkischer Staatsangehöriger war. Folglich muss diesbezüglich der Erbschein unter Berücksichtigung des türkischen Erbrechts erteilt werden.

Deutsch-Türkisches Erbrecht

Deutsch-türkisches Erbrecht - Nachlassabwicklung bei Erbfällen mit Bezug auf die Türkei und Deutschland - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg Köln

Deutsch-Türkisches Erbrecht | Zur Abwicklung von Erbfälle mit Bezug auf Nachlassvermögen in Deutschland und in der Türkei Die Abwicklung von Erbfällen bei denen sowohl Vermögen in der Türkei als auch Vermögen in Deutschland zum Nachlass gehört ist im Regelfall kompliziert.…

Spanisches Erbrecht

Spanisches Erbrecht - Deutsch-spanische Erbfälle nach der EU-ErbVO - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Seit dem 17. August 2015 ist die europäische Erbrechtsverordnung anzuwenden. Die europäische Erbrechtsverordnung gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Ausgenommen sind Irland, Großbritannien und Dänemark. Großbritannien ist dem Abkommen bereits während seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht beigetreten.

In Deutschland und in Spanien ist somit auf Erbfälle nach dem 17. August 2015 die europäische Erbrechtsverordnung anzuwenden. Die Frage, nach welchem Erbrecht Erbfälle abzuwickeln sind, ist folglich bei Deutsch-Spanischen und Spanisch-Deutschen Erbfällen nach den Vorschriften europäischen Erbrechtsverordnung zu entscheiden.

Noterbrecht und Pflichtteilsrecht nach spanischem Erbrecht – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg

Noterbrecht und Pflichtteilsrecht nach spanischem Erbrecht - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg

Noterbrecht und Pflichtteilsrecht nach spanischem Erbrecht
Im Bereich des Pflichtteilsrechtes unterscheiden sich die Vorschriften im deutschen Erbrecht grundsätzlich von denen im spanischen Erbrecht. Insbesondere diese unterschiedliche Ausgestaltung des Pflichtteilsrechtes muss bei der Rechtswahl zwischen dem spanischen Erbrecht und dem deutschen Erbrecht berücksichtigt und bedacht werden.