Bundesweite Beratung über Zoom oder Skype. Vereinbaren Sie einen Termin.
Erbrecht | Nachlasspflegschaft Stundensatz | Bei einer Nachlasspflegschaft mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ist ein Stundensatz von 90 € für den Nachlasspfleger angemessen
Bei einer Nachlasspflegschaft mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ist ein Stundensatz von 90 € für den Nachlasspfleger angemessen
Im vorliegenden Fall wurde ein Nachlasspfleger bestellt, der im Weiteren aufgrund eines von ihm aufgefundenen Testamentes einen Alleinerbin bestimmen konnte. Der Wert des Nachlasses belief sich auf 312.000 € und setzte sich im wesentlichen aus einem Hausgrundstück und mehreren Bankguthaben zusammen. Dem standen lediglich 3000 € an Nachlassverbindlichkeiten entgegen.
Der Nachlasspfleger beantragte die Festsetzung eines Stundensatzes von 150 €. Hiergegen wandte sich die Erbin. Das OLG Karlsruhe setzte ein Stundensatz von 90 € als angemessen fest, da es angesichts der geringen Schwierigkeiten bei der Ermittelung des Alleinerben und der Sicherung des Nachlasses von einer Nachlasspflegschaft mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ausging.
Die konkrete Höhe der Vergütung für den Nachlasspfleger ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Sie muss vielmehr von Fall zu Fall individuell ermittelt werden. Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung im wesentlichen nach dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeiten, die sich mit der Nachlasspflegschaft verbinden.
