Kategorie Erbschein

Transmortale Vollmacht statt Erbschein – KG Beschluss vom 02-03-2021 Az. 1 W 1503-20 – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg Köln

Transmortale Vollmacht statt Erbschein - KG Berlin - Beschluss vom 02-03-2021 Az. 1 W 1503-20 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg Köln
Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO.

Erbrecht | Erbschein beaufsichtigende Testamentsvollstreckung | Eine Testamentsvollstreckung, die sich auf Beaufsichtigung der Erben beschränkt ist nicht im Erbschein zu vermerken

Eine Testamentsvollstreckung, die sich auf Beaufsichtigung der Erben beschränkt ist nicht im Erbschein zu vermerken. Im vorliegenden Fall hinterließ der Erblasser ein behindertes Kind.