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Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung im spanischen Erbrecht

Im Gegensatz zum deutschen Erbrecht gehen aus den gesetzlichen Bestimmungen des spanischen Erbrechts keine expliziten Regelungen hinsichtlich der Erbengemeinschaft hervor. Allerdings beziehen sich die Vorschriften im spanischen Erbrecht hinsichtlich der Erbauseinandersetzung auch auf die Erbengemeinschaft. Die Regelungen zur Erbauseinandersetzung setzen die Erbengemeinschaft folglich voraus. Aus den Regelungen hinsichtlich der Erbauseinandersetzung bezogen auf die Erbengemeinschaft im spanischen Erbrecht ergibt sich, dass das Recht der Erbengemeinschaften im spanischen Recht den gesetzlichen Vorschriften zur Erbengemeinschaft im deutschen Recht ähnlich ist.









