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Rechtsanwälte Köln | Fachanwälte für Erbrecht und Arbeitsrecht
Kanzlei Balg und Willerscheid
Arbeitsrecht | Erbrecht | Vereinsrecht
Im Mittelpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei steht die kompetente Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Jedes Mandatsverhältnis beginnt daher mit der intensiven Erörterung des Sachverhaltes, auf den sich Ihre Rechtsfragen beziehen. Art und Umfang der Mandatsbearbeitung werden mit jedem Mandanten individuell abgestimmt, um in jedem Einzelfall eine optimale Fallbearbeitung sicherzustellen.
Unsere Kanzlei ist seit über 25 Jahren auf einige wenige Rechtsgebiete spezialisiert und daher in der Lage, Sie in diesen Schwerpunkten unserer Kanzleitätigkeit umfassend qualifiziert zu beraten und zu vertreten.
Sollten Sie für Ihre Rechtsprobleme eine spezialisierte, qualifizierte und erfahrene Kanzlei suchen, so nehmen Sie zu uns Kontakt auf.
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht – Köln
Rechtsanwälte Köln | Fachanwälte für Erbrecht und Arbeitsrecht
Hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragen werden Sie von unserer Kanzlei beraten und vertreten. Wir helfen Ihnen u.a. im Fall der Kündigung, bei der Durchsetzung Ihrer Gehaltsansprüche, bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen und der Sicherung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche.
Rechtsanwälte für Erbrecht – Köln
Rechtsanwälte Köln | Fachanwälte für Erbrecht und Arbeitsrecht
Im Erbrecht erstreckt sich die Tätigkeit unserer Kanzlei auf alle Aspekte des Erbrechts. Wir sind u.a. tätig im Bereich der Testamentsgestaltung, der Ausfertigung von Vorsorgeverfügung, der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassabwicklung und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Rechtsanwälte für Vereinsrecht – Köln
Rechtsanwälte Köln | Rechtsanwälte für Vereinsrecht und Verbandsrecht
Wir beraten vertreten Sie in allen vereinsrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere sind wir tätig im Bereich der Satzungsgestaltung, der Vereinsgründung, der Beratung von Vereinsvorständen, bei Vereinsausschüssen und der Vorbereitung von Mitgliederversammlungen.
Aktuelle Beiträge und Urteile:
Erbrecht | Taschengeld Sozialhilferegress Anstandsschenkung | Taschengeldzahlungen der Großeltern an Enkelkinder unterliegen als Anstandsschenkungen nicht dem Sozialhilferegress
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