Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln – Fachanwältin für Arbeitsrecht Katharina Willerscheid

Beratung – Vertretung – Prozessführung

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ob Kündigung, Abmahnung, Urlaub, Lohn oder sonstige arbeitsrechtliche Probleme – wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Wir bieten Ihnen professionelle Hilfe im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe und schwierige Materie. Es gibt eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Regelungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu dem Arbeitsrecht.

Wir sind schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Durch die Konzentration auf das Arbeitsrecht und permanente fachliche Fortbildung sind wir stets auf dem aktuellen Stand. Wir sind daher in der Lage, Sie umfassend und kompetent bei Ihren arbeitsrechtlichen Problemen zu beraten und zu unterstützen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Wir legen Wert auf ausführliche persönliche Gespräche. Die Kommunikation mit unseren Mandanten steht bei uns im Mittelpunkt. Nur wenn wir Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Bedürfnisse kennen, können wir Sie optimal beraten und vertreten.
Wir legen Wert darauf, Ihnen die Rechtslage verständlich zu erklären, damit Sie in der Lage sind, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Schnelle Terminvergabe

Wir sind für Sie da, wenn Sie rechtlichen Rat oder Beistand benötigen. Bei Streitigkeiten im Arbeitsrecht muss häufig schnell gehandelt werden. Sie erhalten daher bei uns umgehend einen Beratungstermin, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Wichtig:

Bei einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Eine frühzeitige Beratung ist daher wichtig, um schnell eine Einschätzung der eigenen rechtlichen Situation zu erhalten, damit ohne Zeitdruck Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise getroffen werden können.

Wir helfen bei der Bewältigung von Konflikten

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sind, z.B. Streitigkeiten wegen Urlaub, Überstunden oder Vergütung, besteht immer die Gefahr, dass sich bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts das Verhältnis zu dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten verschlechtert. Dies muss vermieden werden, da man in den meisten Fällen auch zukünftig noch gut miteinander arbeiten will.

Unser Ziel ist, die arbeitsrechtlichen Probleme im Sinne unserer Mandanten zu lösen und dabei das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu belasten.

Frau Rechtsanwältin Katharina Willerscheid ist ausgebildete Mediatorin. Sie ist daher in der Lage, Ihre Interessen so zu vertreten, dass bestehende Konflikte nicht vertieft werden und das Arbeitsverhältnis nicht auf Dauer belastet wird. Ziel ist, dass trotz der arbeitsrechtlichen Streitigkeit Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zukünftig gut miteinander arbeiten können.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Beratung und Vertretung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Berechtigung von Abmahnungen und Gegenrechte des Arbeitnehmers
  • Unterstützung bei Verhandlungen über die Zahlung einer Abfindung und Prüfung von Abfindungsvereinbarungen
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen und Vertretung bei Zeugnisklagen
  • Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Arbeitsrecht: Kündigung und Kündigungsschutzklage

Wenn Ihnen gekündigt wurde, muss schnell gehandelt werden. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, wird durch die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet. Dies gilt auch, wenn die Kündigung fehlerhaft ist, z.B. weil kein Kündigungsgrund vorliegt.

Auch wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen und es Ihnen um den Erhalt einer Abfindung geht, ist in der Regel eine Kündigungsschutzklage sinnvoll. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Freiwillig zahlt er eine Abfindung nur, wenn er damit einen langwierigen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang vermeiden kann. Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, besteht also kein Grund für die Zahlung einer Abfindung.

Sie erhalten von uns umgehend eine Einschätzung zu der Wirksamkeit der Kündigung und zu Ihren Aussichten, eine Abfindung zu erhalten.

Kündigungen sind häufig nicht wirksam, weil der Arbeitgeber bei der Kündigung Fehler macht.

Die Kündigung bzw. die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Telefax oder SMS ist unwirksam.

Kündigungsschutz muss beachtet werden

Wenn Sie länger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren und dort mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, genießen Sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber braucht dann für Ihre Kündigung einen Kündigungsgrund. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn diese durch

  • verhaltensbedingte
  • personenbedingte oder
  • betriebsbedingte

Gründe gerechtfertigt ist.

Das Gesetz und die Rechtsprechung stellen strenge Anforderungen an das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen des Kündigungsgrundes beweisen. Die Kündigung ist nur als letztes Mittel zulässig. So muss bei einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel das Verhalten, mit dem die Kündigung begründet wird, zuvor abgemahnt worden sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist immer eine Sozialauswahl vorzunehmen. D.h. der Arbeitgeber kann nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, welchem Arbeitnehmer gekündigt wird.

Aber auch in Kleinbetrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, ist das Kündigungsrecht des Arbeitgebers nicht unbegrenzt. In jedem Fall ist der Sonderkündigungsschutz, der bestimmten Arbeitnehmern wegen erhöhter Schutzbedürftigkeit zu Gute kommt (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte), zu beachten.

Der Sonderkündigungsschutz muss beachtet werden

Besonders schutzbedürftige Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser besteht insbesondere für Schwangere, während der Elternzeit, für Schwerbehinderte und für Betriebsräte.
Wird in diesen Fällen bei einer Kündigung nicht die Zustimmung der jeweils zuständigen Behörde eingeholt, ist die Kündigung unwirksam.

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei einem wichtigem Grund zulässig

Häufig wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen, obwohl kein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt nur bei einem besonders schweren Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor. Dieses ist dann zu bejahen, wenn aufgrund des Fehlverhaltens dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. Dies ist z.B. der Fall bei einem tätlichen Angriff auf den Arbeitgeber oder einer Beleidigung des Arbeitgebers.

Liegt kein wichtiger Grund vor, kann der Arbeitgeber nicht fristlos kündigen.

Wir wissen, welche Fehler bei einer Kündigung gemacht werden und können Sie daher über die beste Strategie beraten.

Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema:

Kündigung und Kündigungsschutzklage – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Nicht selten wird eine Kündigung in Aussicht gestellt, wenn ein Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft. Dem Arbeitgeber gibt ein Aufhebungsvertrag Planungssicherheit, wenn Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung bestehen. Im Gegenzug wird er sich in der Regel in dem Aufhebungsvertrag zur Zahlung einer Abfindung verpflichten.

Aus Sicht des Arbeitnehmers ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Vorsicht geboten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann zu einer 12-wöchigen Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld führen. Es besteht auch die Gefahr, dass einzelne Regelungen für den Arbeitnehmer nachteilig sind oder Punkte, die unbedingt geregelt werden sollten, übersehen werden.

Damit Sie nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages keine bösen Überraschungen erleben, sollen Sie sich vor Abschluss des Aufhebungsvertrages auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Wir beraten Sie umfassend darüber, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie vorteilhaft ist. Dazu klären wir mit Ihnen u.a. folgende Fragen:

  • Hat der Arbeitgeber vor, das Arbeitsverhältnis zu kündigen?
  • Gibt es Kündigungsgründe?
  • Wie sind die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses?
  • Wie sind Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
  • Haben Sie mit einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes zu rechnen?

Häufig bieten Arbeitgeber eine zu niedrige Abfindung an. Wir wissen, worauf es ankommt, um eine höhere Abfindung zu erzielen.

Wir sorgen dafür, dass der Aufhebungsvertrag alle für Sie wichtigen Regelungen enthält, also z.B.

  • Unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
  • Arbeitszeugnis mit einer bestmöglichen Beurteilung
  • Vereinbarung einer sog. „Sprinterklausel“

Wir machen Sie fit für die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wir übernehmen auch gerne für Sie die Verhandlungen.

Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema:

Aufhebungsvertrag – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Abmahnung

In einer Abmahnung muss das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Fehlverhalten so genau wie möglich dargestellt werden, damit dieser weiß, was ihm vorgeworfen wird und welches Verhalten von ihm zukünftig erwartet wird. Gleichzeitig muss deutlich werden, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen hat. Häufig erfüllen Abmahnungen diese Anforderungen nicht.

Der Arbeitnehmer muss eine Abmahnung nicht hinnehmen. Er kann dagegen vorgehen. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

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Abmahnung – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Abfindung

Wir helfen Ihnen, eine maximale Abfindung zu erhalten.
Im Arbeitsrecht gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung. Die Zahlung einer Abfindung ist Verhandlungssache. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt hängt vom Verhandlungsgeschick ab.

Mit der Zahlung einer Abfindung kann der Arbeitgeber sich von dem Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage freikaufen und Planungssicherheit gewinnen. Der Ausgang einer Kündigungsschutzklage ist oftmals nicht sicher. Für den Arbeitgeber stellt dies ein wirtschaftliches Risiko dar. Sollte er unterliegen, muss er den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und den Lohn nachzahlen. Der Arbeitgeber ist daher häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf seinen Kündigungsschutz verzichtet.

Es gibt zwar eine Faustformel für die Höhe der Abfindung. Danach wird pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttogehalt an Abfindung gezahlt. Häufig kann aber mit dem Arbeitgeber eine höhere Abfindung ausgehandelt werden, wenn es keinen Kündigungsgrund gibt oder die Aussichten eines Kündigungsschutzprozesses ungewiss sind.

Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir worauf es bei Verhandlungen über eine Abfindung ankommt. Wir sind daher in der Lage, für unsere Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema:

Abfindung – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis

Ein gutes Arbeitszeugnis ist für Ihre Chancen bei zukünftigen Bewerbungen und damit für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung. Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann dazu führen, dass Sie erst gar nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Das Zeugnis muss wahr sein, aber gleichzeitig auch wohlwollend formuliert sein. Dies hat zu der Entwicklung einer „Zeugnissprache“ geführt, die von einem Laien häufig nicht durchschaut wird. Was positiv klingt, muss nicht auch unbedingt positiv gemeint sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie wirklich ein gutes Zeugnis bekommen haben, sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen.

Werden Sie in Ihrem Arbeitszeugnis falsch beurteilt, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses. Der Anspruch sollte aber zeitnah nach Ihrem Ausscheiden geltend gemacht werden. Warten Sie zu lange, kann der Anspruch verfallen.

Wir prüfen, ob das Arbeitszeugnis versteckte negative Aussagen enthält und wie sie tatsächlich beurteilt werden. Soweit erforderlich, setzen wir Ihren Zeugnisanspruch oder einen Zeugnisberichtigungsanspruch gerichtlich durch.

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Arbeitszeugnis – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geregelt. Dazu gehören insbesondere die Tätigkeitsbeschreibung, die Höhe und Zusammensetzung des Gehalts, sowie Regelungen zum Arbeitsbeginn, zum Arbeitsort, zur Arbeitszeit, zur Urlaubsdauer und zu Kündigungsfristen. Darüber hinaus können in einem Arbeitsvertrag auch noch weitere Punkte geregelt werden, wie z.B. Ausschlussfristen oder Wettbewerbsverbote.

Häufig stellt sich erst nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages heraus, dass dieser Regelungen enthält, die für den Arbeitnehmer nachteilig sind. Häufig wird bei der Unterzeichnung des Vertrages die Tragweite einzelner Regelungen nicht erkannt.

Der Arbeitsvertrag sollte daher vor Abschluss sorgfältig geprüft werden, damit Mängel nicht erst bei einer Auseinandersetzung zu Tage treten. Wir zeigen Ihnen die Fallstricke in einem Arbeitsvertrag auf, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt.

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Arbeitsvertrag – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt

Wenn Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, kann schnelles Handeln erforderlich sein. Häufig sind in dem Arbeitsvertrag Ausschlussfristen geregelt. D.h., dass ein Anspruch gegen den Arbeitsgeber, also z.B. ein Zahlungsanspruch, nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden kann. Verpassen Sie die Frist, verlieren Sie den Anspruch. Es ist daher wichtig, zunächst zu prüfen, ob Ausschlussfristen bestehen.

Der Arbeitgeber hat zum vereinbarten Zeitpunkt das Gehalt zu zahlen. Zahlt er nicht, stehen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Es kann ein Mahnbescheid beantragt oder Zahlungsklage erhoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Arbeit verweigert werden. Häufig reicht es aber aus, dass der Arbeitgeber durch ein anwaltliches Schreiben unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert wird, damit Sie schnell an Ihr Geld kommen. Wir beraten Sie gerne über die beste Vorgehensweise.

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Lohn und Gehalt – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

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