Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht | Kanzlei Balg - Rechtsanwälte und Fachanwälte

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht zu bekommen

Arbeitnehmer haben im Arbeitsleben meistens die schwächere Position. Wir stehen Ihnen als Ihr Interessenvertreter bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen zur Seite.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht das Gespräch mit Ihnen. Erst, wenn wir Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Bedürfnisse kennen, können wir Sie über die optimale Vorgehensweise beraten.

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Köln | Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir kämpfen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder verhandeln über eine Abfindung, wenn Sie nicht wieder in den Betrieb zurück wollen.

Im Fall der Kündigung muss schnell gehandelt werden, wenn Sie eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung erreichen wollen. Eine Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Auch wenn Sie in erster Linie an einer Abfindung interessiert sind, ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken. Sie erhalten daher bei uns umgehend einen Beratungstermin.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und entwickeln die für Sie beste Strategie. Sollte ein Prozess notwendig werden, legen wir für Sie die Kündigungsschutzklage ein und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.

Außerdem machen wir weitere Ansprüche geltend, die bei einer Kündigung bestehen können (z.B. ausstehende Gehaltszahlungen, Urlaubsabgeltung, Karenzentschädigung)

Aufhebungsvertrag

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Köln | Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Häufig enden Arbeitsverhältnisse nicht durch Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages häufig vorteilhafter als eine Kündigung, da eine Kündigungsschutzklage für ihn meistens mit Risiken verbunden ist.

Wir prüfen, ob der Aufhebungsvertrag auch für Sie die bessere Alternative zur Kündigung darstellt. Dies hängt unter anderem von der Höhe der Abfindung ab, die der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen.

Zu beachten ist auch, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Umständen zu einer Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld führt. Das Risiko einer Sperrzeit kann durch einen entsprechend formulierten Vertrag ggfls. reduziert werden. Wir wissen, worauf zu achten ist.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Aufhebungsvertrag in Ihrem Interesse gestaltet wird und die für sie wichtigen Punkte enthält.

Abmahnung

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Mit der Abmahnung bereitet der Arbeitgeber häufig eine Kündigung vor. Wurde Ihnen eine Abmahnung erteilt, prüfen wir, ob diese überhaupt wirksam ist und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

Abfindung

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Nur in Ausnahmefällen haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung. Wir prüfen für Sie, ob mit der Kündigung bereits ein einklagbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht.

Auch wenn kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist der Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen, um sich einen langwierigen und im Ausgang ungewissen Kündigungsschutzprozess zu ersparen. Die Abfindung wird in diesem Fall auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Wir prüfen, ob für Sie eine Chance auf eine Abfindung besteht und führen für Sie die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Ob eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe, hängt von dem Verhandlungsgeschick der Parteien ab. Wir wissen, was Arbeitgeber motiviert, eine Abfindung zu zahlen und sind daher in der Lage, für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.

Arbeitszeugnis

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Ein gutes Arbeitszeugnis ist für Ihr weiteres berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung.

Wir prüfen, ob Ihr Arbeitszeugnis versteckte negative Aussagen enthält.

Ist das Arbeitszeugnis unrichtig, haben Sie einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung. Wir machen diesen Anspruch gerichtlich und außergerichtlich für Sie geltend.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, wenn Sie dies verlangen. Kommt Ihr Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, machen wir für Sie den Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses gerichtlich und außergerichtlich geltend.

Arbeitsvertrag

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In dem Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt. Bei aller Freude über die neue Arbeitsstelle besteht die Gefahr, dass verborgenen Fallstricke im Arbeitsvertrag übersehen werden. Damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben, prüfen wir für Sie, ob in dem Arbeitsvertrag alle für Sie wichtigen Punkte geregelt sind und ob er für Sie ungünstige Klauseln enthält.

Lohn und Gehalt

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Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, prüfen wir zunächst, ob Ausschlussfristen zu beachten sind. Sollte dies der Fall sein, muss der Gehaltsanspruch innerhalb der vorgegebenen Frist (meistens 3 oder 6 Monate) geltend gemacht werden. Verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihren Gehaltsanspruch.

Wir beraten Sie, welche Reaktionsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Dies fängt bei einer schriftlichen Zahlungsaufforderung an und kann bis zur Arbeitsverweigerung oder Kündigung gehen.

Wir machen für Sie rückständiges Gehalt bei Ihrem Arbeitgeber geltend. Manchmal wirkt sich schon ein anwaltliches Schreiben positiv auf die Zahlungsbereitschaft des säumigen Arbeitgebers aus.

Sollte dies nicht ausreichen, beantragen wir für Sie einen Mahnbescheid oder erheben Zahlungsklage bei dem Arbeitsgericht. Wenn erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durch.

Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrer Arbeitsleistung oder eine Kündigung vorliegen und klären mit Ihnen, was für Sie die bessere Alternative darstellt.

Sonstige arbeitsrechtliche Fragestellungen

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer verfolgen häufig unterschiedliche Interessen. Dadurch kommt es zu Konflikten. Wir vertreten Ihre Interessen z.B. auch bei diesen Themen:

1) Arbeitszeit

2) Befristung

3) Eingruppierung

4) Krankheit

5) Mutterschutz

6) Teilzeit

7) Überstunden

8) Urlaub

9) Versetzung

10) Weihnachtsgeld

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