Aufhebungsvertrag

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Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge

Ein Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Hier erfahren Sie, was ein Aufhebungsvertrag ist, welche Vor- und Nachteile mit ihm verbunden sind und was in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein sollte.

1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsvertrages. Anders als bei der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung des Vertragspartners (also durch eine Kündigungserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers) beendet wird, ist bei einem Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Vertragspartner erforderlich.

2. Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden?

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde (§ 623 BGB), d.h. er ist von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu unterschreiben.

3. Aufhebungsvertrag – Unterschied zum Abwicklungsvertrag

Durch einen Abwicklungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Er wird erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung geschlossen, um noch offene Fragen (z.B. Inhalt des Zeugnisses, Freistellung von der Arbeit) verbindlich zu klären.

4. Aufhebungsvertrag – Unterschiede zur Kündigung

Eine Kündigung erfolgt durch eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages verzichtet der Arbeitnehmer auf folgende Rechte, die ihm bei einer Kündigung zustehen:

Keine Kündigungsfrist

Bei einem Aufhebungsvertrag müssen keine gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Die Parteien können den Beendigungszeitpunkt frei vereinbaren. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ist allerdings Vorsicht geboten, da dies für den Arbeitnehmer zu einer Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld führen kann.

Kein Kündigungsschutz

Mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrages verzichtet der Arbeitnehmer auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Es entfällt damit auch der besondere Kündigungsschutz (z. B. für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte).

Keine Beteiligung des Betriebsrates oder der Personalvertretung

Bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Beteiligung des Betriebsrates oder der Personalvertretung nicht erforderlich.

5. Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitgeber Vorteile

Vorteile:

Vermeidung eines Kündigungsschutzverfahrens mit ungewissem Ausgang

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, das Vorliegen eines Kündigungsgrundes aber fraglich ist, kann mit einem Aufhebungsvertrag ein Kündigungsschutzverfahren vermieden werden. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass er nicht den möglicherweise ungewissen Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens abwarten muss. Er erhält damit Planungssicherheit.

Keine Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich

Der Beendigungszeitpunkt kann frei vereinbart werden. D.h., das Arbeitsverhältnis kann mit sofortiger Wirkung beendet werden.

Keine Beachtung des besonderen Kündigungsschutzes erforderlich

Für Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz (z.B. Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte) ist nicht die für eine Kündigung erforderliche Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen.

Keine Anhörung des Betriebsrates erforderlich

Nachteile:

Zahlung einer Abfindung

Der Arbeitnehmer wird auf seine Arbeitnehmerrechte, z.B. den Kündigungsschutz, nur gegen Zahlung einer Abfindung verzichten.

6. Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer

Vorteile:

Keine Einhaltung von Kündigungsfristen erforderlich

Wer an einer sofortigen Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber interessiert ist, kann durch einen Aufhebungsvertrag schnell und ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Vereinbarung einer Abfindungszahlung

In einem Aufhebungsvertrag können zusätzliche Vereinbarungen. z.B. zur Zahlung einer Abfindung, zur Zeugniserteilung oder zur Freistellung getroffen werden. Auf eine Abfindung besteht zwar kein Anspruch. Hat aber der Arbeitgeber ein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung, ist er häufig auch bereit, eine Abfindung zu zahlen.

Vermeidung einer Kündigung

Sollten außerordentliche oder ordentliche Kündigungsgründe vorliegen, kann durch eine Aufhebungsvereinbarung eine Kündigung vermieden werden. Dies ist insbesondere bei einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung vorteilhaft, da ansonsten die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle erschwert sein kann.

Nachteile:

Verzicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz

Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages verzichtet der Arbeitnehmer auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Er kann also keine Kündigungsschutzklage erheben.

Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann zu einer mindestens zwölfwöchigen Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld führen. Erfahren Sie hier, wie eine Sperrzeit vermieden werden kann.

7. Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist die bessere Alternative für den Arbeitnehmer?

Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages verzichtet der Arbeitnehmer auf viele Rechte, die ihm bei der Kündigung eigentlich zustünden. Hinzu kommt, dass bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages regelmäßig eine Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld angeordnet wird. Arbeitnehmer sollten sich daher unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages wirklich sinnvoll ist.

Ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder die Kündigung die bessere Alternative ist, hängt entscheidend von den Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens ab.

Sind die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens gut, spricht dies eher gegen einen Aufhebungsvertrag. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz behält, weil in dem Kündigungsschutzverfahren die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird. Aber auch wenn der Arbeitnehmer nicht so sehr an dem Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern mehr an einer Abfindung interessiert ist, stellt eine Kündigung für ihn möglicherweise die bessere Alternative dar. Häufig wird eine Abfindung auch bei einem Kündigungsschutzverfahren gezahlt. Möglicherweise kann bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage sogar eine höhere Abfindung erzielt werden. Ein Kündigungsschutzverfahren stellt für den Arbeitgeber immer ein finanzielles Risiko dar. Dadurch erhöht sich auf ihn der Druck zur Zahlung einer höheren Abfindung. Mehr zur Kündigungsschutzklage und Abfindungsverhandlungen finden Sie hier.

Sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer eher schlecht, könnte ein Aufhebungsvertrag für ihn die bessere Option darstellen. Wenn der Arbeitgeber durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages ein Kündigungsschutzverfahren vermeiden will, besteht die Möglichkeit über die Zahlung einer Abfindung oder den Inhalt eines Arbeitszeugnisses zu verhandeln.

Es ist sorgfältig zu prüfen, ob sich ein Aufhebungsvertrag unter finanziellen Gesichtspunkten lohnt. Häufig führt der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zu einer Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld. Ob sich ein Aufhebungsvertrag finanziell lohnt, hängt in diesen Fällen davon ab, ob und in welcher Höhe eine Abfindung in dem Aufhebungsvertrag vereinbart wird.

8. Aufhebungsvertrag und Abfindung

Auf die Zahlung einer Abfindung besteht kein gesetzlicher Anspruch. Da der Arbeitnehmer aber durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages auf die gerichtliche Überprüfung der Kündigung verzichtet, verpflichtet sich im Gegenzug der Arbeitgeber in der Regel in dem Aufhebungsvertrag zur Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Von welchen Faktoren die Höhe der Abfindung bestimmt wird, erfahren Sie hier.

9. Inhalte eines Aufhebungsvertrages

In einem Aufhebungsvertrag wird nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten alle Folgen, die sich aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben können, mitgeregelt werden.

Beendigungszeitpunkt

Wesentlicher Gegenstand des Aufhebungsvertrages ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In jedem Fall ist daher der Beendigungszeitpunkt zu regeln. Zu beachten ist, dass die Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist eine Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld zur Folge haben kann.

Beendigungsgrund

Im Hinblick auf eine Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld, kann es sinnvoll sein, in dem Aufhebungsvertrag klarzustellen, aus welchem Grund der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Denn nur, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages hat, kann eine Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes gem. § 159 SGB III vermieden werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer angesichts einer drohenden betriebsbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, die sich im Rahmen des § 1 a KSchG hält, abschließt. In diesem Fall kommt es unter bestimmten Umständen nicht zu einer Sperrzeit.

Abfindung

Meistens wird in dem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Entscheidend für die Höhe der Abfindung ist der Grund für den Abschluss der Aufhebungsvereinbarung und das Verhandlungsgeschick der Parteien.

Zeugnis

Um einen späteren Streit zu vermeiden, sollte in dem Aufhebungsvertrag der Inhalt des Zeugnisses abschließend geregelt werden.

Übernahme von Rechtsanwaltskosten

Jedem Arbeitnehmer ist zu raten, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen. Der Rechtsanwalt unterstützt bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrages mit dem Ziel, alle relevanten Themen in dem Aufhebungsvertrag im Interesse des Arbeitnehmers zu regeln und dadurch mögliche Nachteile (z.B. Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld) zu vermeiden. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtanwalts nicht, muss jeder die Kosten des eigenen Rechtsanwalts tragen. Hat der Arbeitgeber ein großes Interesse an dem Abschluss des Aufhebungsvertrages ist er unter Umständen damit einverstanden, dass er die Rechtsanwaltskosten trägt.

Weitere Regelungen, die in einem Aufhebungsvertrag getroffen werden können:

– Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge

– Freistellung von der Arbeitspflicht (unwiderruflich/widerruflich)

– Wettbewerbsklauseln

– Verschwiegenheitsklausel

– Erledigungsklausel

Die Aufzählung ist nicht abschließend, da die Folgen der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses vielfältig sein können. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, welche Regelungen erforderlich sind, um zukünftigen Streit zu vermeiden.

10. Aufhebungsvertrag – Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann zu einer Sperrzeit bei dem Bezug des Arbeitslosengeldes führen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um eine Sperrzeit zu vermeiden.

11. Unsere Leistungen für Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht übereilt und ohne vorherige fachkundige anwaltliche Beratung geschlossen werden.

  • Wir besprechen mit Ihnen ausführlich die Vor- und Nachteile, die mit dem Aufhebungsvertrag für Sie verbunden sind.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der angemessenen Höhe einer Abfindung.
  • Das Risiko einer Sperrzeit kann durch einen entsprechend formulierten Aufhebungsertrag ggfls. vermieden werden.
  • Wir formulieren den Aufhebungsvertrag und führen die Verhandlungen mit der Gegenseite.

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