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Vereinsrecht und Verbandsrecht
Beratung
Vertretung
Prozesse
Seit vielen Jahren berät unsere Kanzlei Mandanten bei der Gründung und Leitung von Vereinen.
Die rechtliche Betreuung im Vereinsrecht erstreckt sich auf die Vereinsgründung, die laufende Beratung der Vereinsvorstände und die Vertretung von Vereinen bei außergerichtlichen Verhandlungen und in Gerichtsprozessen.
Unter einem besonderen Zweckbetrieb ist ein Zweckbetrieb zu verstehen, hinsichtlich dessen nicht der Nachweis geführt werden muss, dass er den Satzungszwecken des gemeinnützigen Vereins…
Nach der bisherigen Rechtslage waren alle gemeinnützigen Vereine, Einrichtungen usw. verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für ihre gemeinnützigen Zwecke einzusetzen. Das Jahressteuergesetz 2020 ändert dies…
Hinsichtlich der Umsatzfreigrenze des § 64 Abs. 3 AO kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung der gemeinnützigen Einrichtungen nach und erhöht die sogenannte Umsatzfreigrenze…
Nach der bisherigen Rechtslage musste das Finanzamt sich bei der erstmaligen Gewährung der Gemeinnützigkeit ausschließlich an der vorgelegten Vereinssatzung orientieren. Selbst wenn dem Finanzamt…
Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit ergab sich bisher die Problematik, dass die Ausgliederung von Teilbereichen der Vereinstätigkeit in selbstständige Einrichtungen zur Folge hatte, dass…
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