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Vereinsrecht: Vereinsgründung
Auf den folgenden Seiten stellen wir für Sie den Ablauf einer typischen Vereinsgründung dar, wie wir sie schon vielfach für unsere Mandantschaft vorbereitet und durchgeführt haben.
Der dargestellte Ablauf gibt die grundsätzlichen Schritte einer Vereinsgründung wieder. Es handelt sich allerdings nur um ein allgemeines Schema. Die Darstellung kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzten. Sie eignet sich aber gut, um den Ablauf einer Vereinsgründung für Sie transparent zu machen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Besonderheiten zu ermitteln, die bei der Gründung des von Ihnen gewünschten Vereins zu berücksichtigen sind.
Vereinsgründung: Vereinsrecht und Verbandsrecht
Rechtsanwalt für Vereinsrecht – Köln | Vereinsgründung
Das Verbandsrecht ist ein Sonderfall des Vereinsrechts.
Unter Verbänden im Sinne des Vereinsrechts sind Zusammenschlüsse von Vereinen zu verstehen, die auf der Grundlage des Vereinsrechts erfolgen. Damit gilt die Darstellung des Vereinsrechts für das Verbandsrecht entsprechend.
Der wesentliche Unterschied zwischen Verbänden und Vereinen besteht somit darin, dass in Verbänden regelmäßig juristische Personen (Vereine) organisiert sind. Die Mitgliedschaft der Vereine ist damit selbst nicht Mitglied des jeweiligen Verbandes, in dem ihr Verein organisiert ist.
Diese Unterscheidung ist wesentlich, da aus ihr folgt, dass Regelungen die im Verband für die Verbandsmitglieder verbindlich sind, keine direkte rechtliche Wirkung hinsichtlich der Vereinsmitglieder haben. Soweit die Regelungen des Verbandes auch für die Mitgliedschaft der jeweiligen Vereine verbindlich sein sollen, muss in der Satzung des Mitgliedsvereins wirksam geregelt sein, welche Regelungen des Verbandes auch im Verein gelten sollen.
Soweit daher im Weiteren von Vereinen die Rede ist, können die inhaltlichen Ausführungen auf das Recht von Verbänden entsprechend angewandt werden.