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Contact Form Demo (#8)

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Ihr Name und Ihre Anschrift:

Wenn Ihnen gekündigt wurde, beginnen kurze Fristen hinsichtlich des Kündigungsschutzes zu laufen. Diese dürfen auf keinen Fall ablaufen, ohne dass die notwendigen Kündigungsschutzmaßnahmen eingeleitet wurden. Ansonsten kann die Kündigung wirksam werden und Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz!

Damit wir für Sie schnell auf die Kündigung reagieren können, ist es sinnvoll, wenn Sie uns vorab die Informationen zur Verfügung stellen, die für einen effektiven Kündigungsschutz benötigt werden. Im nächsten Schritt können Sie entscheiden, ob diese Informationen an uns vorab übermittelt werden.

Bitte geben Sie Ihre ergänzenden Angaben zur Kündigung ein

Die folgenden Angaben werden zur Vorbereitung einer ersten Besprechung und eines ev. späteren Kündigungsschutzverfahrens benötig.

Die Übersendung erfolgt unverbindlich, d.h. ein Mandatsverhältnis wird durch die Übersendung nicht begründet. Wir werden daher in dieser Sache für Sie folglich erst tätig, wenn Sie uns im Weiteren einen entsprechenden Auftrag (Mandat) ausdrücklich erteilen.

 


Angaben zu Ihrem Arbeitgeber:

Angaben zur Kündigungserklärung:

Angaben zum Arbeitsverhältnis:

Mit den folgenden Fragen soll geklärt werden, ob besondere Umstände beim Kündigungsschutz in Ihrem Fall zu berücksichtigen sind.

Wir benötigen von Ihnen die folgenden Unterlagen:

  • Die Kündigungserklärung
  • Ihren Arbeitsvertrag
  • Eine aktuelle Gehaltsabrechnung

Kopien sind bis auf weiteres ausreichend.

Sollten Ihnen diese Unterlagen als Dateien vorliegen (bevorzugt PDF-Dateien) können Sie uns diese Dateien vorab über den folgenden Link übersenden.

Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

Arbeitsrecht ist von vielen Rechtsschutzversicherungen umfasst. Im Fall unserer Beauftragung müssen die notwendigen Maßnahmen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abgestimmt werden. D.h. Ihre Rechtsschutzversicherung muss eine sog. Deckungszusage abgeben.

Die folgenden Angaben dienen der Vorbereitung einer ev. erforderlichen Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.