Familienrecht: Sorgerecht – Umgangsrecht – Aufenthaltsbestimmungsrecht | Rechtsanwalt Familienrecht Köln
Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, liegt das Sorgerecht bei beiden Eltern. Es kann nur von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt werden.
Grundsätzlich verbleibt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder der Eheleute im Scheidungsverfahren und nach der Ehescheidung bei beiden Elternteilen.