Rechtsschutzversicherung

In vielen Fällen ist das Kostenrisiko, das sich mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bzw. der Klageerhebung verbindet, durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Der Umfang dieses Versicherungsschutzes hängt aber immer vom tatsächlich abgeschlossenenen Versicherungsvertrag ab. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich auf die Risiken aus einem ganz bestimmten Lebensbereich beschränken. So ist es nicht unüblich, dass Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden, deren Versicherungsschutz sich auf Rechtsfälle beschränkt, die mit dem Betrieb eines KFZ im Zusammenhang stehen.

Versicherungsumfang

Da somit der Umfang des Versicherungsschutzes vom tatsächlich abgeschlossenen Versicherungsvertrag abhängt, muß bei Mandatserteilung überprüft werden, ob der Fall überhaupt unter den Versicherungsschutz der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung fällt.

Auch bei Rechtsschutzversicherungsverträgen, die ohne besondere Einschränkung des Versicherungsumfangs abgeschlossenen wurden, fallen bestimmte Risiken nicht oder nur teilweise unter den Versicherungsschutz.

So beschränkt sich der Versicherungsschutz bezogen auf familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen im Regelfall auf eine so genannte Erstberatung.

In verwaltungs- oder sozialrechtlichen Fällen beschränkt sich der Versicherungsschutz im Regelfall auf das eigentliche gerichtliche Verfahren. Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes gegenüber der Sozial- oder Verwaltungsbehörde fällt hingegen im Normalfall nicht unter den Versicherungsschutz. Die Kosten, die sich mit einer solchen außergerichtlichen Beauftragung des Rechtsanwaltes verbinden, müssen somit vom Mandanten im Regelfalll selber getragen werden.

Im Strafrecht ist der Versicherungsschutz ebenfalls stark eingeschränkt. Eine Kostenübernahme bezüglich der Strafverteidigung kommt nur in Betracht, wenn die Strafverteidigung sich auf eine Straftat bezieht, die auch fahrlässig begangen werden kann. Bezieht sich der Tatvorwurf hingegen auf eine Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, entfällt der Versicherungsschutz ganz.

Selbstbeteiligung

Soweit das erteilte Mandant unter den Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung fällt, übernimmt diese die Kosten vollständig. Etwas anderes gilt nur, wenn eine so genannte Selbstbeteiligung vereinbart wurde. In diesem Fall muß der Mandant die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung persönlich tragen.

Deckungsanfrage

Die Ausführungen zum Umfang des Versicherungsschutzes einer Rechtsschutzversicherung machen deutlich, dass im Einzelfall genauer überprüft werden muss, ob die Angelegenheit überhaupt unter den Versicherungsschutz fällt. Da die Kostenrisiken, die sich mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bzw. einer Klageerhebung verbinden können, erheblich sein können, muss die Frage der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Erteilung des Mandates überprüft werden. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, der Rechtsschutzversicherung den Rechtsfall darzustellen und die Versicherung um Erteilung einer Kostenzusage zu bitten. Die sich damit verbindende Korrespondenz kann über uns geführt werden.

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