Kategorie Vereinsrecht

Jahressteuergesetz 2020: Anpassung des Ehrenamtsfreibetrages und Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages

Anpassung des Ehrenamtsfreibetrages und Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages | Kanzlei Balg und Willerscheid - Yorckstraße 12 * 50733 Köln
Der Übungsleiterfreibetrag wird ab dem Jahr 2021 um 600 € auf 3000 € erhöht. Gleichzeitig wird Ehrenamtsfreibetrag von 720 € auf 840 € angehoben. Darüber hinaus wird die Nichtanrechnungsgrenze, die für Transferzahlungen im Sozialbereich gilt, angepasst. In Zukunft werden Einkünfte aus dem Übungsleiterfreibetrag und/oder dem Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von insgesamt 250 € pro Monat nicht von Sozialleistungen abgezogen.

Vereinsrecht: Aufwandsentschädigungen für Vorstände und Vereinsmitglieder

Vereinsrecht: Aufwandsentschädigungen für Vorstände und Vereinsmitglieder - Rechtsanwalt Vereinsrecht Köln
Bringen sich Mitglieder in die Tätigkeit eines Vereins ein, so wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt. Unter Ehrenamtlichkeit wird jede Tätigkeit für den Verein verstanden, die grundsätzlich unentgeltlich erbracht wird. Vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit gibt es aus unterschiedlichen Gründen bei Vereinen aber Ausnahmen.

Vereinsrecht: Verein und Spenden | Die vereinsrechtliche Spendenpraxis

Neben den Mitgliedsbeiträgen stellen die Spenden für Vereine regelmäßig die Haupteinnahmequelle dar. Dies gilt insbesondere für Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind. Gemeinnützige Vereine sind berechtigt, den Spendern Spendenquittungen zu erteilen, die steuerrechtlich bei der Ermittelung der Steuerlast des Spenders berücksichtigt werden und zu einer Minderung der Steuerlast führen. Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten ist das Spenden somit für den Spender wirtschaftlich interessant. Die Erteilung einer Spendenquittung setzt allerdings voraus, dass sich die Spendenquittung auf eine Leistung bezieht, die rechtlich als Spende anzusehen ist. Ob eine Leistung rechtlich als Spende zu qualifizieren ist, ergibt sich aus den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften.

Vereinsrecht: Die Buchhaltung des Vereins

Vereinsrecht: Die Buchhaltung des Vereins | Rechtsanwalt Vereinsrecht Köln
Mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wird der Verein zur juristischen Person. Als juristische Person ist der Verein selbst Träger von Vermögen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass ein Verein über eine ordnungsgemäße Buchführung verfügt, mit deren Hilfe der Vorstand und die Mitgliederversammlung die Bildung und Verwendung des Vereinsvermögens nachvollziehen kann.
Obwohl ein Verein, wie eine GmbH oder Aktiengesellschaft, in der Haftung beschränkt ist, gelten die Vorschriften hinsichtlich der Buchführung für eine GmbH oder Aktiengesellschaft für einen Verein nicht. Gleiches gilt für die Vorschriften hinsichtlich der Publizität von Bilanzen und Abschlüssen. Die Pflicht des Vereins zur Buchführung und Rechnungslegung ergibt sich aus den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches. Hinzu treten steuerrechtliche Regelungen. Im Gegensatz zur Tätigkeit einer GmbH oder Aktiengesellschaft finden sich für die Tätigkeit eines Vereins keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Buchführung und Rechnungslegung.

Vereinsrecht: Vereinsmitgliedschaft

Vereinsrecht: Vereinsmitgliedschaft | Rechtsanwalt Vereinsrecht Köln
Ein eingetragener Verein wird sich im Regelfall darum bemühen, weitere Mitglieder über den Kreis der Gründungsmitglieder hinaus zu gewinnen, um effektiv den Vereinszweck verfolgen zu können. Bei der Gewinnung neuer Mitglieder können sich Unterschiede aus der Satzung ergeben oder aus der Person des aufzunehmenden Mitgliedes. Im Vereinsleben kann zwischen verschiedenen Formen der Mitgliedschaft unterschieden werden. Aus der Art der Mitgliedschaft ergeben sich die Rechte und Pflichten des Mitgliedes gegenüber dem Verein.

Vereinsrecht: Probleme der Vereinsführung

Vereinsrecht: Probleme der Vereinsführung | Rechtsanwalt Vereinsrecht Köln
Sowie der Verein nach Eintragung in das Vereinsregister seine Tätigkeit aufnimmt, ergeben sich die weiteren rechtlichen Fragen der Vereinsarbeit aus der konkreten Vereinstätigkeit. Die Problembereiche sind dabei nach den Zusammenhängen zu unterscheiden, in denen der Verein seine Vereinsziele verfolgt. Die rechtlichen Fragestellungen unterscheiden sich daher regelmäßig nach unterschiedlichen Fallgruppen.

Problem der Vereinsführung:

Vereinsrecht: Kosten der Vereinsgründung

Vereinsrecht: Kosten der Vereinsgründung | Rechtsanwalt Vereinsrecht Köln
Die Kosten der Vereinsgründung sind abhängig von zwei Faktoren. Da der Verein zur Gründung in das Vereinsregister eingetragen werden muss und der hierfür erforderliche Antrag notariell zu beglaubigen ist, fallen im Rahmen der Gründung eines eingetragenen Vereins regelmäßig Gerichtsgebühren beim Vereinsregister und Notargebühren an.

Vereinsrecht: Mustersatzung eines Vereins ohne Gemeinnützigkeit

Vereinsrecht: Mustersatzung ohne Regelungen zur Gemeinnützigkeit | Rechtsanwalt Vereinsrecht Köln
Im folgenden wird ein kurzer Satzungsentwurf wiedergegeben, der auf die wesentlichen Satzungsinhalte beschränkt ist, die erforderlich sind, um einen kleinen Idealverein zu gründen. Die Mustersatzung berücksichtigt nicht die Regelungen, die für die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig erforderlich sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der folgende Entwurf der Orientierung im Rahmen der Diskussion über einen Satzungsentwurf im Zusammenhang mit der Neugründung eines Vereins dient. Die Mustersatzung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und kann eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Vereinsgründung unter keinen Umständen ersetzen.