Familienrecht: Der Versorgungsausgleich

Rechtsanwälte für Familienrecht | Kanzlei Balg und Willerscheid Köln – Nippes

Was regelt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich dient dem Ausgleich unterschiedlich hoher Rentenanwartschaften der Ehepartner, die während der Ehezeit erworben wurden. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass ein Ehepartner aufgrund der Ehescheidung über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt (Altersarmut)  und in der Folge die Versorgungslücke im Alter durch Sozialleistungen ausgleichen muss.

Die Ehepartner gehen in den meisten Fällen unterschiedlichen Erwerbstätigkeiten nach. Da sich die Berufstätigkeit der Eheleute somit in vielen Fällen unterscheidet, bilden die Eheleute auch unterschiedliche Ansprüche gegenüber ihrer Rentenversicherung auf Rentenzahlungen aus.

Durch den Versorgungsausgleich werden diese unterschiedlichen Rentenansprüche der Eheleute, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Eheleuten ausgeglichen.
Der Ausgleich der Versorgungsansprüche gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungen erfolgt regelmäßig dadurch, dass vom Rentenkonto des einen Ehepartners so genannte Rentenpunkte auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners übertragen werden. Aufgrund dieses Vorgehens wirkt sich der Versorgungsausgleich regelmäßig erst dann aus, wenn einer der beiden Ehepartner nach der Scheidung tatsächlich verrentet wird.

Familienrecht: Versorgungsausgleich – Das gerichtliche Verfahren

Wird ein Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt, ist das Familiengericht gesetzlich verpflichtet, das Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleiches einzuleiten. Der Versorgungsausgleich erfolgt somit von Amts wegen. Der Versorgungsausgleich ist dabei Voraussetzung für die Scheidung der Ehe. Mit der Entscheidung über die Scheidung der Ehe ergeht somit im Regelfall auch eine Entscheidung über die Durchführung des Versorgungsausgleiches
Um den Versorgungsausgleich durchführen zu können, werden die Ehepartner nach Einreichung des Scheidungsantrages vom Familiengericht aufgefordert, Auskünfte über ihre Beschäftigungsverhältnisse während der Ehezeit zu erteilen. Auf der Grundlage dieser Auskünfte holt das Familiengericht im Weiteren bei den Rentenversicherungen die Informationen ein, aus denen sich die Höhe der Rentenansprüche ergibt, die während der Ehezeit erworben wurden. Auf der Grundlage dieser Auskünfte der Rentenversicherungen nimmt das Familiengericht sodann die Berechnung des Versorgungsausgleiches vor.

Familienrecht: Regelungen zum Versorgungsausgleich

Obwohl der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt wird, können die Eheleute im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung auch Regelungen hinsichtlich des Versorgungsausgleiches treffen. Diese Regelungen stehen aber immer unter dem Vorbehalt, dass sie vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens genehmigt werden.

Ob die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Regelung des Versorgungsausgleiches in Ihrem Fall vorliegen, muss im Rahmen einer persönlichen Besprechung geklärt werden. Dabei müssen Sie davon ausgehen, dass einvernehmliche Regelungen hinsichtlich des Versorgungsausgleiches im familiengerichtlichen Verfahren die Ausnahme sind.

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