Rechtsanwalt Ingmar Hessler

Unsere Kooperationspartner in Spanien

Rechtsanwalt Ingmar Hessler | Unser Kooperationspartner in Spanien - Murcia/Alicante - Gran Vía Escultor Salzillo 4-8 - 30004 Murcia

Herr Hessler wurde in Frankfurt am Main geboren und ist dort aufgewachsen. Er ist deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado.

An der Universidad Pontificia Comillas de Madrid (ICAI-ICADE) absolvierte er erfolgreich einen Master im spanischen Recht und an der Universidad Autónoma de Barcelona einen M.B.A.

Er bestand in der Bundesrepublik Deutschland (Hessen) die Prüfung zum vereidigten Übersetzer (Deutsch / Spanisch), und wurde vom spanischen Außenministerium zum Traductor e Intérprete Jurado (vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für Deutsch / Spanisch) bestellt.

Sie haben Fragen zum spanischen Recht? Sie benötigen eine Beratung im spanischen Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht oder allgemeinen Vertragsrecht? Sie möchten eine Forderung in Spanien durchsetzen?

In allen diesen Fällen finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Hessler einen kompetenten Ansprechpartner in Spanien. Die Beratung kann dabei sowohl in spanischer Sprache als auch in Deutsch erfolgen. Dies erleichtert insbesondere die Zusammenarbeit zwischen unserer Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Hessler in Spanien.

Insbesondere für deutschsprachige Mandanten, deren rechtliche Interessen in Spanien wahrgenommen werden müssen, führt dies zu einer erheblichen Erleichterung bei der Mandatsführung.

Im Bereich des Erbrechts erstreckt sich die Zusammenarbeit Herrn Rechtsanwalt Hessler insbesondere auf die folgenden Gebiete:

– Beantragung von Erbscheinen nach spanischem Recht
– Verfahren zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften in Spanien
– Grundbucheintragung bzw. Grundbuchumschreibung von geerbten Grundstücken in Spanien
– Nachlassrecherchen zu bewegliche Vermögensgegenstände, Immobilien und Bankguthaben
– Grundbuchverfahren in Spanien
– Erbausschlagungen nach spanischem Recht
– Anfechtung von Testamenten nach spanischem Erbrecht

Vertretung in ganz Spanien

Unser Kooperationspartner ist in ganz Spanien anwaltlich tätig. Insbesondere in der Region Murcia, dem Land Valencia, Andalusien und den Balearen.

Grundlegend geänderte Rechtslag bei deutsch/spanischen Erbfällen seit 2015

Im Laufe des Jahres 2015 trat die sogenannte Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese Erbrechtsverordnung vereinheitlicht die Rechtslage hinsichtlich der Frage, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll, wenn sich der Nachlass in zwei (oder mehr) unterschiedlichen Ländern der EU befindet. Gleiches gilt, wenn der Erblasser nicht über die Staatsbürgerschaft des Staates verfügt, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Auswirkungen der Europäischen Erbrechtsverordnung auf deutsch/spanische Erbfälle

Für deutsch/spanische Erbfälle hat dies zur Folge, dass die Erbfälle entweder vollständig nach spanischem Erbrecht oder vollständig nach deutschem Erbrecht abgewickelt werden. Eine sogenannte Nachlassspaltung, d. h. die Anwendung zweier unterschiedlicher Erbrechte soll dadurch verhindert werden.

Die Zusammenarbeit unserer Kanzlei mit Herrn Rechtsanwalt Hessler trägt dieser änderten Rechtslage Rechnung.

Erbfälle nach deutschem Erbrecht

Werden die Erbfälle nach deutschem Erbrecht abgewickelt, wird unsere Kanzlei in Deutschland im Bereich des Erbrechts tätig. Soweit in diesem Zusammenhang vor spanischen Behörden (zum Beispiel dem Grundbuchamt, Notaren, Finanzamt, usw.) Erklärungen abgegeben oder Handlungen vorgenommen werden müssen, kann dies von Herrn Rechtsanwalt Hessler übernommen oder von ihm zumindest veranlasst werden. Es liegt auf der Hand, dass hierbei die Tatsache, dass Herr Rechtsanwalt Hessler Spanisch wie seine Muttersprache spricht, äußerst hilfreich ist.

Erbfälle nach spanischem Erbrecht

In Fällen, in denen Herr Rechtsanwalt Hessler Mandate betreut, bei denen ein deutsch/spanischer Erbfall vollständig nach spanischem Erbrecht abgewickelt wird, übernimmt die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Hessel den erbrechtlichen Teil des Mandates. Unsere Kanzlei übernimmt die eventuell in Deutschland notwendigen Maßnahmen.

Kurz: Die Zusammenarbeit einer spanischen Anwaltskanzlei mit deutschen Rechtsanwälten wird den Anforderungen gerecht, die sich aus der im Jahr 2015 in Kraft getretenen Europäischen Erbrechtsverordnung ergeben.

Adresse & Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Ingmar Hessler

Hessler & del Cuerpo
European Lawyers
Gran Vía Escultor Salzillo 4, 8º
30004 Murcia

Tel.: ++968 178 158
Fax: ++968 975 141
E-mail: info@hesslerdelcuerpo.com

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Tel.: 0221 - 991 40 29

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