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Arbeitsrecht | Unpünktliche Gehaltszahlung Schadensersatz | Verspätete Lohnzahlung: Arbeitgeber muss 40,- Euro Verzugsschadenpauschale bezahlen
Ist der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugsschadenpauschale in Höhe von 40,- Euro.
Nach § 288 Abs.5 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,- Euro. Diese Pauschale kann neben den Verzugszinsen geltend gemacht werden.