Schlagwort 22.11.2016

Arbeitsrecht | Unpünktliche Gehaltszahlung Schadensersatz | Verspätete Lohnzahlung: Arbeitgeber muss 40,- Euro Verzugsschadenpauschale bezahlen

Arbeitsrecht - Unpünktliche Gehaltszahlung Schadensersatz - LAG Köln vom 22-11-2016 Az. 12 Sa 524-16 - Rechtsanwalt Köln Nippes
Ist der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugsschadenpauschale in Höhe von 40,- Euro. Nach § 288 Abs.5 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,- Euro. Diese Pauschale kann neben den Verzugszinsen geltend gemacht werden.