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Die Vererblichkeit eines dinglichen Vorkaufrechtes ist auf die Abkömmlinge beschränkt, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits geboren sind
OLG München – Beschluss vom 26.10.2011 – Az. 34 Wx 372/11: Vorkaufsrecht für Abkömmlinge nur bei Geburt vor Erbfall Ein dingliches Vorkaufsrecht, das „für Abkömmlinge“ eines Berechtigten eingetragen ist, geht nach dessen Tod nur auf jene Abkömmlinge über, die zum…
