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Kündigungsschutzklage und Kündigungsschutz – Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln
Das Kündigungsschutzgesetz gibt dem Arbeitnehmer die rechtlichen Mittel an die Hand, die notwendig sind, um die Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung überprüfen zu lassen. Mithilfe einer Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die ausgesprochene Kündigung vorlagen. Kommt das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, ist die Kündigung unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist dann durch die Kündigung nicht beendet. Es besteht vielmehr fort.