Monat November 2017

Die Ernennung des Testamentsvollstreckers

Die Ernennung zum Testamentsvollstrecker ist von der Anordnung der Testamentsvollstreckung zu unterscheiden. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt grundsätzlich, dass ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden soll. Die Ernennung des Testamentsvollstreckers bestimmt die konkrete Person, die das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen soll. Nur der Erblasser kann die Testamentsvollstreckung anordnen. Die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers hingegen kann sowohl vom Erblasser selbst, dem Nachlassgericht oder einem Dritten, den der Erblasser bestimmt hat, vorgenommen werden. Wer zur Ernennung des Testamentsvollstreckers berechtigt ist, bestimmt der Erblasser.