Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln

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Betreuung Testierfähigkeit Regelvermutung | Aus einer hinsichtlich des Erblassers angeordneten Betreuung ergibt sich nicht dessen Testierunfähigkeit | OLG Rostock vom 11.04.2023 – 3 W 74-21

Betreuung Testierfähigkeit Regelvermutung | Aus einer hinsichtlich des Erblassers angeordneten Betreuung ergibt sich nicht dessen Testierunfähigkeit - OLG Rostock vom 11.04.2023 Az 3 W 74/21

Betreuung Testierfähigkeit Regelvermutung | Aus einer hinsichtlich des Erblassers angeordneten Betreuung ergibt sich nicht dessen Testierunfähigkeit (Betreuung Testierfähigkeit Regelvermutung) Beschluss des OLG Rostock vom 11.04.2023 Aktenzeichen: 3 W 74/21 (Betreuung Testierfähigkeit Regelvermutung) Kurze Zusammenfassung der Entscheidung Das OLG Rostock musste…