Kategorie Erbengemeinschaft

Verkauf eines gepfändeten Erbteils durch den Gläubiger

Verkauf eines gepfändeten Erbteils durch den Gläubiger
Betreibt ein Gläubiger eines Miterben gegen den Miterben die Zwangsvollstreckung, so ist er im Falle der Pfändung und Überweisung eines Erbanteils nicht darauf beschränkt, im Weiteren die Teilungsversteigerung durchzuführen. Der Gläubiger kann vielmehr den gepfändeten Erbanteil uneingeschränkt wirtschaftlich verwerten, d.h. die Rechte ausüben, die vor der Zwangsvollstreckung hinsichtlich des Erbanteils dem Miterben zustanden. Aus diesem Grunde ist es dem Gläubiger möglich, den gepfändeten Erbanteil durch Abschluss eines notariellen Erbteilskauf- und Übertragungsvertrag zu veräußern. Das Grundbuchamt ist verpflichtet, den Erwerber in das Grundbuch einzutragen.

Erbrecht – Die Eintragung der Pfändung eines Erbanteils durch einen Miterben in das Grundbuch setzt die Zustellung des Beschlusses an alle Miterben voraus

Zustellung an Erbengemeinschaft
Will ein Erbe, der den Erbanteil eines Miterben gepfändet hat, die Pfändung in das Grundbuch eintragen lassen, so muss er dem Grundbuchamt gegenüber nachweisen, dass allen Beteiligten, d.h. den übrigen Miterben, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde. Hat der Erbe die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht an alle Miterben bewirkt, muss das Grundbuchamt die beantragte Eintragung der Pfändung in das Grundbuch zurückweisen. Das Recht der Erbengemeinschaft ist nicht nur materiellrechtlich kompliziert, sondern auch verfahrensrechtlich komplex. Die vorliegende Entscheidung des OLG Düsseldorf belegt, dass in vielen Fällen die Voraussetzungen für Zwangsollstreckungsmaßnahmen nicht bekannt sind.

Erbrecht – Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft können sich bei Abgabe der Auflassungserklärung vertreten lassen

Erbengemeinschaft Auflassungserklärung
Die Entscheidung des OLG Celle stellt klar, dass es für die Veräußerung eines Grundstückes, welches im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht, nicht erforderlich ist, dass bei Abgabe der Auflassungserklärung alle Miterben anwesend sind. Die Miterben können sich bei der Abgabe der Auflassungserklärung vertreten lassen. Weiter haben die Miterben die Möglichkeit, die Auflassungserklärung nachträglich zu genehmigen, wenn sie von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben wurde. In beiden Fällen ist der Tatbestand der gemeinsamen Auflassungserklärung gegeben.

Erbrecht – Kein dinglicher Arrest bei lediglich vermuteter Vermögensgefährdung durch einen Miterben

Erbrecht dinglicher Arrest
Für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Form eines dinglichen Arrestes reichte nach dieser Entscheidung nicht aus, dass ein Miterbe lediglich vermutet bzw. den Verdacht hegt, dass ein anderer Erbe sich Nachlassgegenstände gegen den Willen der übrigen Erben aneignet. Aus der Entscheidung folgt, dass ein entsprechender Antrag auf dinglichen Arrest voraussetzt, dass der Miterbe, der den Antrag stellt, die Umstände dargelegt und glaubhaft macht, aus denen sich ergibt, dass ein anderer Miterbe dabei ist, sich Vermögenswerte des Nachlasses gegen den Willen der übrigen Miterben anzueignen. Der Vortrag zum sogenannten Arrestgrund muss konkret sein, d.h. die tatsächliche Gefährdung der Vermögensinteressen der Miterben darstellen.

Ein durch den Tod des Erblassers unterbrochener Prozess kann von einem einzelnen Miterben wieder aufgenommen werden

Wiederaufnahme Prozess durchen einen Miterben

Bundesgerichtshof Beschluss vom 02.11.2011 X ZR 94/11 Beschlusstenor: Die Unterbrechung des Verfahrens ist hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 beendet. Beschlussgründe: Der Beklagte hat gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln…

Die Klage eines Miterben bei Widerspruch aller übrigen Miterben ist unzulässig

Klage - Widerspruch der Miterben

OLG Frankfurt Beschluss vom 23.03.2012 19 W 2/12 Beschlusstenor: 1) Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg vom 22.12.2011 wird zurückgewiesen. 2) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. 3) Die Rechtsbeschwerde wird…