Kategorie Aufgebotsverfahren

Aufgebotsverfahren bei geringfügiger Gläubigerforderung

Aufgebotsverfahren bei geringfügiger Gläubigerforderung - OLG Hamm Beschluss vom 14.02.2020 Az. 15 W 6-20 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg Köln
Der verstorbene Erblasser war überschuldet und hinterließ geringfügige Schulden. Aufgrund der Überschuldung des Erblassers schlugen alle Erben die Erbschaft aus. In der Folge wurde der Fiskus Erbe des Erblassers. Der Erbe beantragte im Weiteren das Aufgebotsverfahren. Mit Hinweis auf das Verhältnis der Kosten des Aufgebotsverfahrens zur Höhe der bekannten Nachlassverbindlichkeiten wurde der Antrag vom Nachlassgericht mangels Rechtsschutzbedürfnis abgelehnt. Hiergegen legte der Erbe Beschwerde ein.