Kategorie Türkisches Erbrecht

Türkisches Erbrecht: Zuständigkeiten für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer nach türkischem Steuerrecht

Türkisches Erbrecht: Zuständigkeiten für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer nach türkischem Steuerrecht

Die Zuständigkeit für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer ergibt sich aus Art. 6 VVK. Gemäß Art. 6 VVK ist das Finanzamt für die Steuerveranlagung örtlich zuständig, in dessen Amtsbereich zum Zeitpunkt des Erbfalls (Stichtag) der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Bei juristischen Personen ist hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit auf deren Sitz abzustellen.

Erbschein und Erbenfeststellungsklage im türkischen Erbrecht

Erbverfahrensrecht: Erbschein, Erbscheinsklage und Erbenfeststellungsklage

Hinsichtlich des beweglichen Nachlasses des Erblassers in Deutschland muss ein sogenannter Fremdrechtserbschein gemäß § 2369 BGB beantragt werden. Dies ergibt sich aus § 14 des Nachlassabkommens von 1929 zwischen der Türkei und Deutschland. Gemäß diesem Nachlassabkommen ist auf das bewegliche Vermögen welches sich in Deutschland befindet, türkisches Erbrecht anwendbar, wenn der Erblasser türkischer Staatsangehöriger war. Folglich muss diesbezüglich der Erbschein unter Berücksichtigung des türkischen Erbrechts erteilt werden.

Deutsch-Türkisches Erbrecht

Deutsch-türkisches Erbrecht - Nachlassabwicklung bei Erbfällen mit Bezug auf die Türkei und Deutschland - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg Köln

Deutsch-Türkisches Erbrecht | Zur Abwicklung von Erbfälle mit Bezug auf Nachlassvermögen in Deutschland und in der Türkei Die Abwicklung von Erbfällen bei denen sowohl Vermögen in der Türkei als auch Vermögen in Deutschland zum Nachlass gehört ist im Regelfall kompliziert.…