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Jahressteuergesetz 2020: Anpassung des Ehrenamtsfreibetrages und Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages
Der Übungsleiterfreibetrag wird ab dem Jahr 2021 um 600 € auf 3000 € erhöht. Gleichzeitig wird Ehrenamtsfreibetrag von 720 € auf 840 € angehoben.
Darüber hinaus wird die Nichtanrechnungsgrenze, die für Transferzahlungen im Sozialbereich gilt, angepasst. In Zukunft werden Einkünfte aus dem Übungsleiterfreibetrag und/oder dem Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von insgesamt 250 € pro Monat nicht von Sozialleistungen abgezogen.