Kategorie Jahressteuergesetz 2020

Jahressteuergesetz 2020: Anpassung des Ehrenamtsfreibetrages und Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages

Anpassung des Ehrenamtsfreibetrages und Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages | Kanzlei Balg und Willerscheid - Yorckstraße 12 * 50733 Köln
Der Übungsleiterfreibetrag wird ab dem Jahr 2021 um 600 € auf 3000 € erhöht. Gleichzeitig wird Ehrenamtsfreibetrag von 720 € auf 840 € angehoben. Darüber hinaus wird die Nichtanrechnungsgrenze, die für Transferzahlungen im Sozialbereich gilt, angepasst. In Zukunft werden Einkünfte aus dem Übungsleiterfreibetrag und/oder dem Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von insgesamt 250 € pro Monat nicht von Sozialleistungen abgezogen.