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Erbrecht | Vermächtnis Grundbuch Kosten | Grundbucheintragungen die innerhalb der Zweijahresfrist erfolgen, um ein Vermächtnis zugunsten eines Erben zu erfüllen, erfolgen kostenfrei
Im vorliegenden Fall hinterließ die Erblasserin 2 Erben. Im Wege von Vorausvermächtnissen hatte die Erblasserin den Erben Immobilien zugewandt. Ohne die Erbengemeinschaft im Ganzen auseinanderzusetzen, stimmte die Erbengemeinschaft der Übertragung des Eigentums an den Immobilien zur Erfüllung der Vorausvermächtnis zu. Beim Grundbuchamt wurde sodann die Eintragung der jeweiligen Erben als Grundstückseigentümer beantragt.
Das Grundbuchamt folgte dem Antrag und setzte die üblichen Gebühren als Kosten zu Lasten der Erben fest. Diese Kostenbescheide wurde vom Grundbuchamt später wieder aufgehoben, da nach Ansicht des Grundbuchamtes auch die Erfüllung von Vermächtnissen zugunsten der Erben der Kostenprivilegierung unterliegt, soweit die Grundbuchumschreibung innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall beantragt wird.
Gegen die Entscheidung des Grundbuchamtes legte der Bezirksrevisor Erinnerung ein. Nachdem das Amtsgericht der Erinnerung nicht abhalf, erhob der Bezirksrevisor Beschwerde, der seitens des Grundbuchamtes nicht abgeholfen wurde. Das OLG München wies die Beschwerde im Weiteren als unbegründet zurück.
Nach Ansicht des OLG München ist die Kostenprivilegierung für die Erben umfassend. Es kommt diesbezüglich nicht darauf an, dass die Erbengemeinschaft vollständig auseinander gesetzt wird. Aus diesem Grunde fällt auch die Erfüllung von Vermächtnissen zugunsten der Erben unter die Kostenprivilegierung.