Kategorie Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung hinsichtlich des Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunftserteilung über den Wert des Nachlasses in Form eines Nachlassverzeichnisses

Erbrecht - Plichtteil | Zwangsvollstreckung Auskunftsanspruch
Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses, damit der Pflichtteilsberechtigte in der Lage ist, seinen Pflichtteilsanspruch der Höhe nach zu beziffern. Der Pflichtteilsberechtigte kann daher vom Erben verlangen, dass ihm ein Nachlassverzeichnis vorgelegt wird, aus dem u.a. alle zum Nachlass gehörenden Vermögensbestandteile und die Verbindlichkeiten mit denen der Nachlass belastet ist hervorgehen. Die Auskunft muss sich auf den Stichtag, das heißt auf den Todestag des Erblassers beziehen. Hinsichtlich des Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte ein einfaches Nachlassverzeichnis verlangen, welches vom Erbe selbst erstellt wird. Darüber hinaus hat er gegenüber dem Erben ein Anspruch auf Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Kommt der Erbe dem Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigte nicht freiwillig nach, kann der Pflichtteilsberechtigte den Erben auf Auskunftserteilung verklagen. Wird der Erbe zur Erteilung der Auskunft verurteilt und kommt der Erbe dem Urteil nicht freiwillig nach, stellt sich die Frage, wie der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch aus dem Urteil auf Auskunfterteilung durchsetzen kann.

Erbrecht – Die Eintragung der Pfändung eines Erbanteils durch einen Miterben in das Grundbuch setzt die Zustellung des Beschlusses an alle Miterben voraus

Zustellung an Erbengemeinschaft
Will ein Erbe, der den Erbanteil eines Miterben gepfändet hat, die Pfändung in das Grundbuch eintragen lassen, so muss er dem Grundbuchamt gegenüber nachweisen, dass allen Beteiligten, d.h. den übrigen Miterben, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde. Hat der Erbe die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht an alle Miterben bewirkt, muss das Grundbuchamt die beantragte Eintragung der Pfändung in das Grundbuch zurückweisen. Das Recht der Erbengemeinschaft ist nicht nur materiellrechtlich kompliziert, sondern auch verfahrensrechtlich komplex. Die vorliegende Entscheidung des OLG Düsseldorf belegt, dass in vielen Fällen die Voraussetzungen für Zwangsollstreckungsmaßnahmen nicht bekannt sind.