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Ein durch den Tod des Erblassers unterbrochener Prozess kann von einem einzelnen Miterben wieder aufgenommen werden

Bundesgerichtshof – Beschluss vom 02.11.2011 – Az. X ZR 94/11: Einzelner Miterbe darf unterbrochenen Prozess aufnehmen Das Urteil auf den Punkt gebracht: Ein Gerichtsverfahren, das durch den Tod eines Prozessbeteiligten unterbrochen wurde, kann von einem einzelnen Miterben allein wieder aufgenommen…
